216: Gmd. Emmen, LU: Entbindung vom Amtsgeheimnis bei Einbuergerung

Nominiert: Gemeinde Emmen, LU
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Einbuergerungswillige der Gemeinde Emmen muessen bei der Einreichung des Gesuchs eine schriftliche Einwilligung geben, welche die Strafverfolgungsbehoerden vom Amtsgeheimnis entbindet.

Begründung

In diskriminierender Art und Weise muessen einbuergerungswillige Auslaender auf das Amtsgeheimnis verzichten.

Zeitungsartikel