===== Medieninfo «Big Brother Awards 2003» (2d) vom 20. Mai 2003 ===== ** HEUTE: Aktionstag gegen Flugdaten-Schnueffelei ** Keine Rechtsgrundlage fuer die Datenweitergabe an die USA! ** Mehrere Fluggesellschaften fuer einen nominiert ===== Medieninfo «Big Brother Awards 2003» (2d) vom 20. Mai 2003 ===== ** HEUTE: Aktionstag gegen Flugdaten-Schnueffelei Heute Dienstag, den 20. Mai 2003 fuehrt die vor knapp einem Jahr gegruendete Vereinigung "European Digital Rights Initiative" (EDRi) an mehreren europaeischen Flughaefen Protestaktionen durch. Mit Aktionen in Amsterdam, Wien und Bruessel wendet sich EDRi gegen die Forderung des US-amerikanischen «Bureau of Customs and Border Protection» (CBP), wonach die Fluggesellschaften persoenliche Daten ihrer Passagiere weitergeben muessen. Fuer eine solche Praxis bestehen weder in der EU noch in der Schweiz gesetzliche Grundlagen: Die Weitergabe von Daten aus den "Passenger Name Records" (PNR) an US-Behoerden oder gar die Gewaehrung des online-Zugriffs auf diese Daten verstoesst klar gegen die geltenden Datenschutzvorschriften der EU und der Schweiz! Das Organisationskomitee der Schweizer «Big Brother Awards» unterstuetzt die Kampagne der EDRi. Sie fordert Fluggaeste in die USA auf, bei den Fluggesellschaften zu protestieren und ihr Auskunftsrecht geltend zu machen (Art.8 des Eidgen. Datenschutzgesetzes, DSG, SR 235.1). Eine Kopie des Briefes soll an den Eidgenoessischen Datenschutzbeauftragten geschickt werden. Die Initianten betonen: Die Erhebung und Weitergabe der Daten erfolgt ohne ausdrueckliche Einwilligung der Passagiere. Diese werden nicht einmal ueber die Tatsache der Weitergabe der Daten informiert. Zudem ist die Datensammlung der "Passenger Name Records" sehr umfangreich: «Die Daten umfassen nicht nur Name und Adresse, sondern auch sogenannte servicebezogene Daten, wie zum Beispiel Informationen zu Anschlussfluegen, die Kreditkartennummer, medizinische Angaben oder auch Angaben zur Essenswahl. So ermoeglicht beispielsweise die Angabe zur Wahl von koscherem oder halalem Essen Rueckschluesse auf die Religionszugehuerigkeit der Passagiere.» Gemaess dem Eidgenoessischen Datenschutzgesetz ist diese Angabe als "besonders schuetzenswertes Personendatum" zu werten (Art. 3 Abs. c DSG). Die europaeischen Fluglinien werden gezwungen, die von den USA geforderte Praxis mitzumachen: Falls sie nicht kooperieren, riskieren sie hohe Geldstrafen. Die US-Behoerden haben gar angedroht, ihnen die Lizenz fuer Fluege in oder durch die USA zu entziehen (vgl. "NZZ am Sonntag" vom 23. Februar 2003: «USA wollen den 'glaesernen Passagier'»). ** Keine Rechtsgrundlage fuer die Datenweitergabe an die USA! Gemaess dem Eidgenoessischen Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) ist die Weitergabe von Datensammlungen ins Ausland nur dann erlaubt, wenn dort ein Datenschutz besteht, "der dem schweizerischen gleichwertig ist" (Art. 6 Abs. 1 DSG). Die USA sichern personenbezogenen Daten von Europaeern hingegen keinen Schutz zu, der den Anspruechen der Schweizer Gesetzgebung entsprechen wuerde. So duerfen die US-Behoerden (CBP) die Passagierdaten fuer einen unbegrenzten Zeitraum speichern und sie auch an Exekutivbehoerden weiterreichen. In den USA gibt es praktisch keine Moeglichkeit, diese Daten einzusehen, zu ueberpruefen oder zu loeschen. In der Formulierung der "NZZ am Sonntag" vom 23. Februar 2003: «[Die] USA gelten aus europaeischer Sicht punkto Datenschutz als Entwicklungsland.» Schliesslich muss in der Schweiz jede Datensammlung, die Angaben ans Ausland weitergibt, beim Eidgenoessischen Datenschutzbeauftragten registriert werden (zu den entsprechenden Strafbestimmungen vgl. Art. 34 DSG). Das Organisationskomitee der Schweizer «Big Brother Awards» fordert Flugpassagiere in die USA auf, bei den Fluggesellschaften gegen die unrechtmaessige Weitergabe der Daten in die USA zu protestieren und ihr Auskunftsrecht geltend zu machen (Art. 8 DSG). Zu diesem Zwecke werden auf der Webseite Musterbriefe bereitgestellt. ** Mehrere Fluggesellschaften fuer einen nominiert Bereits wurden mehrere Fluggesellschaften, die Fluege von der Schweiz in die USA anbieten, fuer einen «Big Brother Award» des Jahres 2003 in der Kategorie "Business" nominiert. Mit den Negativpreisen «Big Brother Awards» werden in mehreren Laendern jedes Jahr Personen oder Institutionen ausgezeichnet, die gegen den Datenschutz und das Recht auf Privatsphaere verstossen. In der Schweiz werden die «Schnueffelpreise» dieses Jahr bereits zum vierten Mal verliehen. Die Nomination der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch das Publikum. Die Preisverleihung findet jeweils im Herbst statt. ** Einsendefrist fuer Nominationen ist der 31. August 2003. Die Preisverleihung der Schweizer «Big Brother Awards» wird organisiert von der «Swiss Internet User Group SIUG» [3], vom «Archiv Schnueffelstaat Schweiz» [4], vom Zuercher Kulturzentrum «Rote Fabrik» [5] und vom Verein «trash.net» [6]. NICHT LAMENTIEREN, NOMINIEREN! -- ===== Links: ===== [1] http://www.edri.org EDRi ("European Digital Rights Initiative") ist ein Zusammenschluss von kritischen Gruppierungen aus mehreren europaeischen Nationen. EDRi setzt sich gegen Ueberwachung und Kontrolle ein. [2] http://www.bigbrotherawards.ch [3] http://www.siug.ch [4] http://www.raben-net.ch/ficherman/ [5] http://www.rotefabrik.ch/konzept/ [6] http://www.trash.net