3115 : ID-St.Gallen: Personenbezogene Auswertungen der Internetbenutzung

Nominiert: ID-St.Gallen, Kurt Kengelbacher, Leiter des kantonalen Dienstes fuer Informatikplanung, Kanton St.Gallen
Kategorie: Arbeitsplatz

Zusammenfassung

Per 27. April 2004 erliess die Regierung des Kantons St.Gallen eine ueberarbeitete "Dienstanweisung ueber den Einsatz von Informatikmitteln in der Staatsverwaltung". In Art. 21 dieses Reglements wird festgehalten, dass die Daten der Internetnutzung automatisch protokolliert werden, und Art. 22 haelt fest, dass die Informatikdienste diese Protokolle personenbezogen auswerten duerfen. Diese Regelungen ist rechtswidrig.

Begründung

Im Grundsatz sind klare Regelungen der Arbeitgeber über die Verwendung von Informatikmitteln wie E-Mail und Internet durch ihre Angestellten zu begruessen. Dies empfielt auch der Eidgenoessische Datenschutzbeauftragte (EDSB). Eine automatische Protokollierung des Internetverkehrs kann zwar sinnvoll sein. Die personenbezogene Auswertung solcher Protokolle ohne konkreten Anlass und ohne vorgaengige Information der Betroffenen ist aber nicht zulaessig! Solche Auswertungen duerfen nur beim Vorliegen eines konkreten Missbrauchs oder eines konkreten Verdachts auf Missbrauch erfolgen. Die Betroffenen sind vorgaengig ueber die Auswertung zu informieren.

Zeitungsartikel