3424: Roschacher: Terror Abkommen

Nominiert: Bundesanwalt Valentin Roschacher
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Am 4. September 2002 wurde in Washington D.C. eine ungewoehnlich weit reichende Zusammenarbeit bei Terror-Ermittlungen zwischen der Schweiz und den USA beschlossen. Wie die Zusammenarbeit im Detail geregelt ist, wissen bis heute nur wenige - der genaue Wortlaut des Abkommens wird unter Verschluss gehalten. Nur der Titel des Vertrages ist bekannt: "Operative work Arrangement".

Begründung

Das Operative Working agreement zwischen der Bundesanwaltschaft und ihren US- Partnerbehörden (Zoll und FBI) ermöglicht eine direkte Zusammenarbeit der polizeilichen Stellen und macht aus ihnen eine gemeinsame Ermittlungsgruppe. Hochsensible und ungesicherte Daten können ohne eigentliche Kontrolle in dieser gemeinsamen Ermittlungsgruppe ausgetauscht werden. Die Bundesanwaltschaft wollte diese Vereinbarung nicht einmal dem Parlament vorlegen - aus gutem Grund: Eine derart enge Zusammenarbeit mit der US-Justiz, die Weitergabe von Daten ohne jegliche Kontrolle ihrer späteren Verwendung ist nicht akzeptabel.

Zeitungsartikel