3465: Nationalrat erlaubt Telefonmitschnitte (StGB-Revision)

Nominiert: Der Nationalrat der Schweiz. Eidgenossenschaft
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Mit einer Änderung des Art. 179 quinqies des Strafgesetzbuches (StGB) erlaubte der Nationalrat kommerziellen Unternehmen, künftig Telefongespräche mit KundInnen aufzuzeichnen - selbst ohne deren Einwilligung! Der Zweck der neuen Möglichkeiten besteht darin, «Beweise zu sichern».

(Allerdings dürfen die Firmen die Daten nicht für Marketing-Zwecke verwenden oder sie an Dritte weitergeben.)

In a revision of the Penal Code (Strafgesetzbuch) by March 2004, commercial companies are allowed to keep logs of phone conversations with their clients, even without their permit, for the purpose of "securing proofs". However, they are not allowed to analyze this data for marketing purposes, nor to give this data to third parties. (Presumably with the exception of giving away such data to investigating police forces, in the case that a judge ordered it.)

Begründung

Telefongespräche unterliegen in der Schweiz im Prinzip dem Persönlichkeitsschutz - aber eben nur «im Prinzip»: Seit Anfang 1998 ist die Aufzeichnung privater Telefongespräche zwar nur bei Notrufen an Rettungs- und Sicherheitsdienste erlaubt. Trotzdem war es bereits bisher für Firmen möglich, Gespräche «zu Schulungszwecken» (und zur Kontrolle der Mitarbeitenden!) aufzuzeichnen -- allerdings nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen. Die vom Ständerat Bruno Frick (CVP/SZ) mit einer parlamentarischen Initiative im Dezember 1997 angestossene Revision des Strafgesetzbuches verzichtet nun genau auf diese Einwilligung.

Noch im März 2003 hatte der Nationalrat eine Sonderregelung für Mitschnitte abgelehnt. Im September 2003 kippte der Nationalrat aber und übernahm mit 62 zu 46 Stimmen den Vorschlag des Ständerates.

(Quelle: sda-Meldung im Tages-Anzeiger vom 24.9.2003, sh. unten).

Zeitungsartikel