3469: Christoph Blocher: Verschärfung der Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten

Nominiert: Bundesrat Christoph Blocher
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Im Mai 2004 hat der Bundesrat die Verordnung ueber die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten erneut verschaerft. Ab dem 1. Juni 2004 duerfen das Grenzwachtkorps und die kantonalen Grenzpolizeien allen Personen, die sie beim Versuch der illegalen Einreise antreffen, Fingerabdruecke abnehmen und im Automatischen Fingerabdruck-Identifikationssystem AFIS speichern. Die Revision bedeutet eine Annaeherung an die Bestimmungen der EU-Fingerabdruckdatenbank EURODAC.

Begründung

Mit der neuerlichen Änderung der Verordnung hat der Bundesrat den bisherigen Gipfel der daktyloskopischen Erfassung erreicht. Er begründet dies mit der Notwendigkeit der verstärkten Bekämpfung illegaler Migration. Die erkennungsdienstliche Behandlung an der Grenze zielt auf Personen, deren einzige "Straftat" es gewesen ist, ohne die nötigen Papiere in die Schweiz kommen zu wollen, um hier ein Asylgesuch zu stellen.

Zeitungsartikel