3550 : Denner AG: Weitergabe von Bewerbungsdossiers an Drittfirmen

Nominiert: Denner AG, Stefan Carl-Aebischer, Geschaeftsleitungsbereich "Human Resources/Immobilien/Services"
Kategorie: Arbeitsplatz

Zusammenfassung

Gemaess einem Bericht in der Zeitschrift "K-Tipp" vom 25. Februar 2004 gab die Firma Denner AG Bewerbungsdossiers zwecks Beurteilung an Drittfirmen weiter -- ohne Einwilligung der BewerberInnen! Denner teilte den BewerberInnen zwar im Nachhinein mit, dass das Dossier an Dritte weitergeleitet wurde. Dieses Vorgehen ist aber gemaess den Informationen des Eidgenoessischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) rechtswidrig. Denner gab den Fehler zu.

Begründung

Bewerbungsdossiers sind vertraulich und duerfen nicht ohne ausdrueckliche Einwilligung der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Die blosse Information der Betroffenen darueber, dass die Dossiers weitergegeben werden, gilt nicht als Einwilligung.

Fuer private Unternehmen ist Umgang mit Bewerbungsdossiers durch das Obligationenrecht und durch weitere Gesetze wie das Datenschutzgesetz geregelt. Grundsaetzlich gilt: "Wenn der neue Arbeitgeber Auskuenfte bei Dritten - zum Beispiel beim aktuellen oder beim bisherigen Arbeitgeber - einholen will, muss er zuerst die Zustimmung der betroffenen Person bekommen." (zit. aus: Leitfaden fuer die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich Bearbeitung durch private Personen, Eidgenoessischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)).

Im vorliegenden Fall informierte die Firma Denner die BewerberInnen erst nachdem sie die Dossiers bereits an Dritte weitergegeben hatte.

Immerhin hat Denner den Fehler inzwischen eingestanden (gemaess Aussage im K-Tipp Artikel).

(Siehe auch aehnlichen Fall 3012 "Bundesamt fuer Energie".)

Zeitungsartikel