3468: Bundesrat: Schengen-SIS und Dublin-Abkommen

Nominiert: Der Bundesrat der Schweizer Eidgenossenschaft, 3003 Bern
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Das Abkommen "Bilaterale II" zwischen der Schweiz und der Europaeischen Union enthaelt neun Dossiers, darunter die Anschluesse der Schweiz an die EU in den Bereichen "Schengen Informations-System" (SIS) und "Dublin-Eurodac". Das Schengen-Abkommen zielt darauf ab, die Innengrenzen in Europa abzubauen und gleichzeitig deren Aussengrenzen zu verstaerken. Doch auch innerhalb der Nationen sieht "Schengen" neue "mobile Kontrollen" im Umkreis von 30km entlang der Grenzen vor, sowie an Bahnhoefen, in Zuegen und an Flughaefen. Das bedeutet de facto, dass kuenftig alle Menschen einen Ausweis mit sich tragen muessen, was gemaess einem Bundesgerichtsentscheid in der Schweiz bislang keine Pflicht ist (BGE 109 Ia 146). Das Schengen-Abkommen regelt eine verstaerkte Zusammenarbeit der Polizeien, u.a. auch den Austausch von "Verbindungsoffizieren", insbesondere "um den Kriminaltourismus zu bekaempfen". Kern des Abkommens ist SIS, eine pan-europaeische Fahndungsdatenbank von Menschen und Objekten. Im Fruehling 2004 bestand SIS bereits aus 10 Mio. Eintraegen. Im Jahr 2003 betrafen 1.2 Mio. Eintraege Personen, aber nur 1.6% dieser Menschen waren international zur Fahndung ausgeschrieben. Der allergroesste Teil betraf Menschen aus Nicht-EU-Staaten. SIS ist offensichtlich kein Instrument zur Bekaempfung der Kriminalitaet, sondern ein Repressionsinstrument gegen Einwanderung. Der Anschluss an das "Dublin-Abkommen" sieht den Zugriff der Schweiz auf die pan-europaeische Datenbank "Eurodac" vor, die Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden enthaelt. Gemaess diesem Abkommen duerfen Asylsuchende nur noch in einem Land ein Asylgesuch stellen, und der Entscheid dieses Landes wird dann fuer alle anderen angeschlossenen Laender verbindlich ("one chance only"). Dies beruecksichtigt aber in keiner Weise, dass die nationalen Regelungen in Europa sehr unterschiedlich sind und bedeutet im Klartext ein Abbau der Menschenrechte der Asylsuchenden.

Begründung

Beide Abkommen sind eine deutliche Verschaerfung der Ueberwachung und des Datenaustausches und eine Einschraenkung von garantierten Grundrechten.

Quellen