174: Staatschutzchef von Daeniken

Nominiert: Urs von Daeniken, Chef der Hauptabteilung Dienst für Analyse und Prävention
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Urs von Daeniken fordert eine Verschaerfung der Staatsschutzgesetze. Er moniert: "Wir sind heute gesetzlich eingeschränkt und dürfen nur gewalttätigen Extremismus beobachten." Er verlangt, dass die gesetzlichen Einschraenkungen, die nach der Fichenaffaere erlassen wurden, aufgehoben werden.

Begründung

Offensichtlich verpasst Herr von Daeniken keine Gelegenheit, um seine Forderung nach einer Revision (Verschärfung) des Staatsschutzgesetzes wiederum auf's Tapet zu bringen. Dieselben Forderungen haben Daeniken und Cie. bereits nach dem Aufmarsch von Jungnazis am 1. August 2000 auf dem Rütli sowie in Bezug auf die Proteste gegen das WEF in Davos verkündet.

Schon bisher fasst der Staatsschutz den Begriff des "gewalttätigen Extremismus" sehr weit. Wer in die Staatsschutzjahresberichte der letzten Jahre blickt, findet immer wieder Auflistungen von sogenannten Farbanschlägen, mit anderen Worten: Selbst harmlose Sachbeschädigungen reichen aus, um eine Organisation oder Gruppierung oder gar eine soziale Bewegung unter Beobachtung zu stellen.

Mit der Streichung der Gewalttätigkeit aus dem Extremismusbegriff dürften sämtliche Hemmungen fallen, die ideologische Bespitzelung - wie sie vor dem Fichenskandal betrieben wurde - wieder in vollem Masse aufzunehmen. Die Tatsache, dass der Bestand der Fichierten immer um die 50'000 liegt zeigt, dass der Begriff "gewalttätiger Extremismus" extrem weilt ausgelegt wird.

Zeitungsartikel