181: Bundesrat Samuel Schmid: Datenweitergabe SND -> DAP

Nominiert: Bundesrat Samuel Schmid, als Vorsteher des VBS
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Zufallsfunde duerfen von dem fuer das Ausland zustaendigen Strategischen Nachrichtendienst (SND) dem Inlandgeheimdienst Dienst fuer Analyse und Praevention (DAP) uebergeben werden.

Damit wird eine der zentralen Forderung der PUK-EMD (1990) ausgehebelt, nämlich: Die Trennung von militärischem Nachrichtendienst und Bundespolizei, resp. Staatsschutz. Die Weitergabe von Informationen ("Zufallsfunden") durch den militärischen Nachrichtendienst erfolgt ohne jegliche richterliche Kontrolle, wie sie im BüPF (Bundesgesetz betr. die Überwachung des Post- und Fernemeldeverkehrs) immerhin noch gegeben ist.

Begründung

Der Staatsschutz ist zu einer präventiven Telefonüberwachung formell nicht berechtigt. Durch die Weitergabe von Daten seitens des VBS-Nachrichtendienstes praktiziert der Staat die präventive Telefonüberwachung über die Hintertür. Damit können alle Telefone, Faxe und Emails, sofern sie via Satellit übermittelt werden, abgelauscht werden. Der militaerische Nachrichtendienst spitzt damit für den Staatsschutz die grossen Ohren.

Zeitungsartikel