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Bundesrat Samuel Schmid: Datenweitergabe SND -> DAP
Nominiert: Bundesrat Samuel Schmid, als Vorsteher des VBS
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Zufallsfunde duerfen von dem fuer das Ausland zustaendigen Strategischen
Nachrichtendienst (SND) dem Inlandgeheimdienst Dienst fuer Analyse und Praevention (DAP)
uebergeben werden.
Damit wird eine der zentralen Forderung der PUK-EMD (1990) ausgehebelt,
nämlich: Die Trennung von militärischem Nachrichtendienst und Bundespolizei,
resp. Staatsschutz. Die Weitergabe von Informationen ("Zufallsfunden") durch
den militärischen Nachrichtendienst erfolgt ohne jegliche richterliche
Kontrolle, wie sie im BüPF (Bundesgesetz betr. die Überwachung des Post- und
Fernemeldeverkehrs) immerhin noch gegeben ist.
Begründung
Der Staatsschutz ist zu einer präventiven Telefonüberwachung formell nicht
berechtigt. Durch die Weitergabe von Daten seitens des VBS-Nachrichtendienstes
praktiziert der Staat die präventive Telefonüberwachung über die Hintertür.
Damit können alle Telefone, Faxe und Emails, sofern sie via Satellit
übermittelt werden, abgelauscht werden. Der militaerische Nachrichtendienst spitzt damit für
den Staatsschutz die grossen Ohren.
Zeitungsartikel