192: Swisscom Fixnet AG: Weitergabe von Zahlungsdaten (AGB)

Nominiert: Swisscom Fixnet AG
Kategorie: Business

Zusammenfassung

Im Juli 2002 haben die 3 Millionen Swisscom-Fixnet-Telefonkunden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. Da steht: "Die Kunden willigen ein, dass Swisscom Fixnet im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über sie einholen bzw. Daten betreffend ihres Zahlungsverhaltens weitergeben kann,[...]". Kunden, die nicht damit einverstanden sind haben nur eine Möglichkeit: Den Vertrag zu kündigen und in Zukunft nicht mehr über das Festnetz zu telefonieren. Dabei scheint Swisscom Angaben zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden schon lage weiterzugeben: «Wir haben nur transparent gemacht, was wir schon lange praktizieren», sagt Pressesprecher Christian Neuhaus. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte kritisierte die neuen AGB der Swisscom: «Wir haben die neuen Bestimmungen beanstandet, sie sind zu allgemein formuliert», sagt Pressesprecher Kosmas Tsiraktsopulos.

Begründung

Die Swisscom nutzt ihre marktbeherrschende Stellung, um ihren Kunden bedenkliche Vertragsbedingunen aufzuzwingen: Sie nimmt sich das Recht, Daten betreffend des Zahlungsverhaltens ihrer Kunden an Dritte weiterzugeben.

Zeitungsartikel