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Swisscom Fixnet AG: Weitergabe von Zahlungsdaten (AGB)
Nominiert: Swisscom Fixnet AG
Kategorie: Business
Zusammenfassung
Im Juli 2002 haben die 3 Millionen Swisscom-Fixnet-Telefonkunden die neuen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. Da steht: "Die Kunden willigen ein,
dass Swisscom Fixnet im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des
Vertrages Auskünfte über sie einholen bzw. Daten betreffend ihres
Zahlungsverhaltens weitergeben kann,[...]". Kunden, die nicht damit
einverstanden sind haben nur eine Möglichkeit: Den Vertrag zu kündigen und in
Zukunft nicht mehr über das Festnetz zu telefonieren.
Dabei scheint Swisscom Angaben zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden schon lage
weiterzugeben: «Wir haben nur transparent gemacht, was wir schon lange
praktizieren», sagt Pressesprecher Christian Neuhaus.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte kritisierte die neuen AGB der
Swisscom: «Wir haben die neuen Bestimmungen beanstandet, sie sind zu allgemein
formuliert», sagt Pressesprecher Kosmas Tsiraktsopulos.
Begründung
Die Swisscom nutzt ihre marktbeherrschende Stellung, um ihren Kunden
bedenkliche Vertragsbedingunen aufzuzwingen: Sie nimmt sich das Recht, Daten
betreffend des Zahlungsverhaltens ihrer Kunden an Dritte weiterzugeben.
Zeitungsartikel