1057: KSBS: Polizeifahnder setzen Software-Wanzen ein
Nominiert: Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, Vertreten durch ihren Prsidenten, Thomas Hansjakob, St. Galler Untersuchungsrichter
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Ohne gesetzliche Grundlage setzen Schweizer Strafverfolgungsbehörden Techniken
zum heimlichen Ausspionieren ein.
Begründung
Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs - gerade und insbesondere für Straftaten
- hat seine gesetzliche Grundlage im BÜPF (Bundesgesetz betreffend die
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) sowie in der zugehörigen
Verordnung (VÜPF). Dort ist das heimliche Beschaffen von Daten auf Computern
von Verdächtigen nicht vorgesehen.
Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, ein informelles
Gremium, ist sich der Brisanz dieses Vorgehens bewusst, verzichtet aber auf
Schritte zur Legalisierung, und zwar aus gutem Grund: wenn sich das Parlament
mit der Sache befassen würde, könnte es durchaus zum Schluss kommen, dass
verdeckte Beweiserhebungen ganz verboten gehören.
Quellen