1057: KSBS: Polizeifahnder setzen Software-Wanzen ein

Nominiert: Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, Vertreten durch ihren Prsidenten, Thomas Hansjakob, St. Galler Untersuchungsrichter
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Ohne gesetzliche Grundlage setzen Schweizer Strafverfolgungsbehörden Techniken zum heimlichen Ausspionieren ein.

Begründung

Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs - gerade und insbesondere für Straftaten - hat seine gesetzliche Grundlage im BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) sowie in der zugehörigen Verordnung (VÜPF). Dort ist das heimliche Beschaffen von Daten auf Computern von Verdächtigen nicht vorgesehen. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, ein informelles Gremium, ist sich der Brisanz dieses Vorgehens bewusst, verzichtet aber auf Schritte zur Legalisierung, und zwar aus gutem Grund: wenn sich das Parlament mit der Sache befassen würde, könnte es durchaus zum Schluss kommen, dass verdeckte Beweiserhebungen ganz verboten gehören.

Quellen