328: Handy-Rasterfahndung

Nominiert: Untersuchungsrichteraemter der Kantone Genf und Waadt (Office d'instruction penale, Ch. de Couraloup 6, 1014 Lausanne und Greffe des jeges d'instruction, Rue des Chaudronniers 9, 1204 Geneve)

Kategorie: Kommunikation

Zusammenfassung

Datenschutz ade: Rasterfahndungen sollen auch in der Schweiz möglich werden. Um Täter zu finden, wollen Ermittler an die Daten tausender Handy-Nutzer.

Begründung

Ein Lausanner Untersuchungsrichter hat bei allen drei Mobilkommunikationsanbietern Antennensuchläufe angeordnet und will damit laut "Sonntags-Blick" einen Präzedenzfall schaffen. Dadurch geraten aber alle Handy-Nutzer unter Verdacht, die zur Tatzeit in der Nähe des Tatortes telefoniert haben. An stark frequentierten Orten können dies tausende sein. "Die Methode ist unverhältnismässig und ein Eingriff in die Privatspäre", wettert SP-Nationalraetin Susanne Leutenegger. Und SVP-Nationalrat Hans Ulrich Mathys fügt an: "Eine solche flächendeckende Überwacchung wäre eine Katastrophe." Auch FDP-Nationalrat Felix Gutzwiller ist skeptisch unnd verlangt eine klare, datenschutzkonforme Gesetzesbasis.

Quellen