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Handy-Rasterfahndung
Nominiert: Untersuchungsrichteraemter der Kantone Genf und Waadt (Office d'instruction penale, Ch. de Couraloup 6, 1014 Lausanne und Greffe des jeges d'instruction, Rue des Chaudronniers 9, 1204 Geneve)
Kategorie: Kommunikation
Zusammenfassung
Datenschutz ade: Rasterfahndungen sollen auch in der Schweiz möglich
werden. Um Täter zu finden, wollen Ermittler an die Daten tausender
Handy-Nutzer.
Begründung
Ein Lausanner Untersuchungsrichter hat bei allen drei
Mobilkommunikationsanbietern Antennensuchläufe angeordnet und will
damit laut "Sonntags-Blick" einen Präzedenzfall schaffen. Dadurch
geraten aber alle Handy-Nutzer unter Verdacht, die zur Tatzeit in der
Nähe des Tatortes telefoniert haben. An stark frequentierten
Orten können dies tausende sein. "Die Methode ist
unverhältnismässig und ein Eingriff in die
Privatspäre", wettert SP-Nationalraetin Susanne Leutenegger. Und
SVP-Nationalrat Hans Ulrich Mathys fügt an: "Eine solche
flächendeckende Überwacchung wäre eine Katastrophe."
Auch FDP-Nationalrat Felix Gutzwiller ist skeptisch unnd verlangt eine
klare, datenschutzkonforme Gesetzesbasis.
Quellen
- Fahnder stöbern im Handy-Netz, SonntagsBlick vom 17.11.2002.
- Mobilfunk für Detektive, Bund vom 28.11.2002, Seite 23
- Handyfahndung stösst auf Kritik, 20 Minuten vom 18.11.2002