341: UBS gibt Kundendaten an Softwarelieferant weiter

Nominiert: UBS AG
Kategorie: Business

Zusammenfassung

Die UBS hat die Adressdaten von denjenigen Kunden, welche einen Online-Banking-Vertrag haben, an ihren Softwarelieferanten C-Channel aus Hünenberg/Zug weitergegeben. C-Channel hat diese Adressen für einen Werbeaussand zum Verkauf von elektronischen Lesegeräten benutzt.

Begründung

Das "Bankgeheimnis" (Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, SR 952.0, Art. 47) legt wesentlich strengere Massstäbe an den Umgang mit Personendaten als das Datenschutzgesetz. Umso weniger ist es verständlich, dass die UBS die Namen und Adressen von Kunden an eine Drittfirma weitergibt. Es wird zwar im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass die Existenz der Konti und die Namen der Inhaber an die Firma C-Channel weitergegeben werden kann. Nicht erklärt wird dem Kunden, dass man bei der Firma C-Channel anrufen und sich lediglich durch die Nennung des Namens identifizieren muss, um zum Beispiel Informationen über die Art des Kontos zu erhalten. TA online (siehe auch Printausgabe vom 29.11.2002):

Quellen