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UBS gibt Kundendaten an Softwarelieferant weiter
Nominiert: UBS AG
Kategorie: Business
Zusammenfassung
Die UBS hat die Adressdaten von denjenigen Kunden, welche einen
Online-Banking-Vertrag haben, an ihren Softwarelieferanten C-Channel aus
Hünenberg/Zug weitergegeben. C-Channel hat diese Adressen für einen
Werbeaussand zum Verkauf von elektronischen Lesegeräten benutzt.
Begründung
Das "Bankgeheimnis" (Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, SR 952.0,
Art. 47) legt wesentlich strengere Massstäbe an den Umgang mit Personendaten
als das Datenschutzgesetz. Umso weniger ist es verständlich, dass die UBS die
Namen und Adressen von Kunden an eine Drittfirma weitergibt.
Es wird zwar im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass die Existenz der
Konti und die Namen der Inhaber an die Firma C-Channel weitergegeben werden
kann. Nicht erklärt wird dem Kunden, dass man bei der Firma C-Channel anrufen
und sich lediglich durch die Nennung des Namens identifizieren muss, um zum
Beispiel Informationen über die Art des Kontos zu erhalten.
TA online (siehe auch Printausgabe vom 29.11.2002):
Quellen