1177: Justizdirektion ZH: Uneingeschränkter Zugriff auf das Rechtsinformationssystem (RIS)

Nominiert: Direktion der Justiz und des Innern, Kaspar-Escher-Haus, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Gemäss einem Bericht im Beobachter 19/2003 («Big Brother in der Amtsstube») haben sämtliche Mitarbeitende in den Bereichen Strafvollzug, Strafverfolgung und Opferhilfe undifferenziert Zugang zur Datenbank Rechtsinformationssystem (RIS) mit hochsensiblen Informationen. So können über 100 Mitarbeitende, vom Buchhalter bis zur Sozialarbeiterin, unkontrolliert und frei Einblick in Daten sämtlicher Strafverfahren der ganzen Zürcher Bevölkerung nehmen -- selbst in Verfahren, die vor 20 Jahren abgeschlossen wurden.

Begründung

Trotz Bedenken hat die Direktion für Justiz und Inneres das neue Rechtsinformationssystem (RIS), das hochsensible Daten speichert, ohne zuverlässigen Zugriffschutz vor Unberechtigten aufgeschaltet. Dies ist eine schwerwiegende Verletzung des Datenschutzes. Trotz Anmahnung des Datenschutzbeauftragten können sämtliche MitarbeiterInnen der Justizdirektion auf die Daten des kantonalen "Rechtsinformationssystems" zugreifen. Sie können sich damit nahezu unbegrenzt informieren, gegen wen Ermittlungen im Gange sind oder wer gebüsst wurde.

Zeitungsartikel