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Justizdirektion ZH: Uneingeschränkter Zugriff auf das Rechtsinformationssystem (RIS)
Nominiert: Direktion der Justiz und des Innern, Kaspar-Escher-Haus, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Gemäss einem Bericht im Beobachter 19/2003 («Big Brother in der
Amtsstube») haben sämtliche Mitarbeitende in den Bereichen
Strafvollzug, Strafverfolgung und Opferhilfe undifferenziert Zugang
zur Datenbank Rechtsinformationssystem (RIS) mit hochsensiblen Informationen.
So können über 100 Mitarbeitende, vom Buchhalter bis zur
Sozialarbeiterin, unkontrolliert und frei Einblick in Daten sämtlicher
Strafverfahren der ganzen Zürcher Bevölkerung nehmen -- selbst in
Verfahren, die vor 20 Jahren abgeschlossen wurden.
Begründung
Trotz Bedenken hat die Direktion für Justiz und Inneres das neue
Rechtsinformationssystem (RIS), das hochsensible Daten speichert, ohne
zuverlässigen Zugriffschutz vor Unberechtigten aufgeschaltet. Dies
ist eine schwerwiegende Verletzung des Datenschutzes.
Trotz Anmahnung des Datenschutzbeauftragten können sämtliche MitarbeiterInnen
der Justizdirektion auf die Daten des kantonalen "Rechtsinformationssystems"
zugreifen. Sie können sich damit nahezu unbegrenzt informieren, gegen wen
Ermittlungen im Gange sind oder wer gebüsst wurde.
Zeitungsartikel