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DBA (UVEK): Neue Tarife fuer Telekom-Ueberwachung
Nominiert: Bundesrat Moritz Leuenberger als Vorsteher des UVEK
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
(BÜPF) ist seit 1.1.2002 in Kraft. Die bisher geltenden, von der Dauer eines
Überwachungsauftrages abhängigen Entschädigungen für die Kommunikationsanbieter
wurden per 1.5.2004 durch eine pauschale Gebühr ersetzt.
Begründung
Die pauschale Entschädigung vereinfacht die bürokratische Abrechnung. Es muss
befürchtet werden, dass die Überwachung dafür vermehrt mit der maximalen Dauer
durchgeführt werden (es kostet ja nichts). Die betroffenen
Telekommunikationsanbieter wurden nicht im voraus über die geplanten Änderungen
orientiert. Ihre Meinung wurde nicht eingeholt.
Zeitungsartikel
- Wie funktioniert ein Überwachungsauftrag nach BÜPF?, bba, -
(kein Link)
- Verordnung vom 21. Juni 2000 über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, SR 780.115.1, -
http://www.admin.ch/ch/d/as/2000/1760.pdf
- Verordnung vom 7. April 2004 über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, SR 780.115.1, -
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c780_115_1.html
- Erläuternder Bericht zur Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen bei der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, GebV-DBA, -
(kein Link)