Nominiert: Der National- und der Staenderat der Schweiz. Eidgenossenschaft
Kategorie: Staat
Per 1. Januar 2005 tritt das neue "Bundesgesetz ueber verdeckte Ermittlung (BVE)" in Kraft (SR 312.8). Die Neuerungen sind: (1) Es wird die Legendierung der verdeckten Ermittler und deren Fuehrungspersonen erlaubt -- "in der Absicht, auch ihn zu schuetzen", (2) die Aufhebung des bisher fuer verdeckte Ermittlungen benoetigten Deliktskataloges. (3) die Lockerung des Provokationsverbotes, (4) die Lockerung des Verwertungsverbotes fuer diejenigen Erkenntnisse, die der verdeckte Ermittler beim Ueberschreiten seiner gesetzlichen Grenzen gewonnen hat.
Das Bundesgesetz ueber die verdeckte Ermittlung [BVE, SR 312.8] wird auf den 01. Januar 2005 in Kraft treten. Es hat zum Zweck, polizeiliche Ermittler, die nicht als solche erkennbar sind, in das kriminelle Umfeld einzuschleusen, um Straftaten aufzuklaeren. Verdeckte Ermittler duerfen sich «rollenadaequat» verhalten, nicht aber durch eigene Einflussnahme die Tatbereitschaft wecken oder zu strafbarem Verhalten verleiten. Ihre wahre Identitaet kann gegenueber den Parteien des Verfahrens und der Oeffentlichkeit auch geheim gehalten werden, wenn sie in einem Gerichtsverfahren als Auskunftspersonen oder Zeugen auftreten.
Das Gesetz regelt insbesondere: Voraussetzungen, Genehmigungsverfahren, Verwertung von Zufallsfunden und Schutzmassnahmen im Gerichtsverfahren.
Solange ein Kanton die Behoerden noch nicht bezeichnet hat, welche die verdeckte Ermittlung anordnen und genehmigen, gelten gemaess Art. 25 BVE die Zustaendigkeiten fuer die Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sinngemaess. Im Kanton Zug ist somit der Praesident des Strafgerichts Genehmigungsbehoerde [vgl. § 21ter Abs. 3 der Zuger Strafprozessordnung, BGS 321.1].
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From January 1 2005 on, the police will be officially allowed to operate "under cover" special agents. The majority of the parliament accepted a proposition of the government, arguing that this would be "a necessary tool against organized crime", like terrorism and money loundering.
Die Gesetzesneuerung erfolgte "auch unter dem Eindruck der Ereignisse vom 11. September 2001". Gerade einmal 15 ParlamentarierInnen hatten im Sommer 2003 gegen dieses Gesetz votiert. Die von Nils de Dardel (SP,GE) und Anne-Catherine Ménétrey-Savary (G,VD) repraesentierte Minderheit hatte erst gar nicht auf das Geschaeft eintreten wollen - aus gutem Grund: "Mit einem solchen Gesetz erhebt man die Luege zum System und institutionalisiert die Taeuschung", hatte Ménétrey in der Eintretensdebatte am 10. Dezember 2001 erklaert.
Die Institution fuer Lug und Trug im Strafverfahren wurde seit Anfang 2002 aufgebaut und findet sich im Organigramm der Bundeskriminalpolizei (BKP): Zur Abteilung "Spezialeinsaetze" gehoert neben zwei Observationseinheiten auch ein "Kommissariat Verdeckte Ermittlungen". Nach dem Muster vergleichbarer Spezialdienststellen z.B. in Deutschland oder den Niederlanden sind auch die verdeckten Bundesermittler vom normalen Betrieb der BKP abgeschottet. Das geheim agierende Personal soll auch gegenueber dem Rest der BKP geheim bleiben und ist deshalb auch nicht am Berner Nussbaumweg, sondern an irgendeinem unbekannten Ort untergebracht. (...)