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VBS: Ueberwachungsdrohne
Nominiert: Schweizer Armee
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Die Schweizer Armee filmt mit ferngesteuerterten Aufklärungsflugzeugen
wahllos Privatautos und Zivilpersonen. Das berichtete die NZZ am Sonntag
unter dem Titel "Von der Luftwaffe beim Kiffen erwischt". In dem
geschilderten Vorfall vom 6. Januar geht es um zwei Männer, die mit
ihren Autos in einen Wald gefahren waren. Hochempfindliche
Wärmebildkameras an Bord der Aufklärungsdrohne ADS 95 übermittelten die
Bilder an Operateure auf dem 30 Kilometer entfernten Militärflugplatz
Emmen, die die Bewegungen der zwei Männer auf dem Bildschirm live
mitverfolgen konnten. Weil diese verdächtig erschienen, alarmierten die
Beobachter die Polizei. Wenig später seien die zwei Männer von einer
Streife der Kantonspolizei Luzern gestellt worden: Sie hatten Joints
geraucht.
Begründung
Laut dem Bericht unternimmt die Schweizer Luftwaffe täglich ein bis vier
Trainingsflüge mit den Drohnen. Die dabei aufgenommenen Bilder würden
bis zu sechs Monate lang gespeichert. 80 Prozent der beobachteten
Objekte seien Fahrzeuge, die anderen Gebäude, Statisten oder ahnungslose
Zivilpersonen, da die Drohnen etwa in 1500 Meter Höhe operieren und kaum
vernehmbar sind.
Die von den Drohnen gemachten Aufnahmen seien problematisch, kritisiert
ein Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten laut NZZ am
Sonntag. Sobald Personen bestimmbar seien, dürften die ermittelten Daten
von Bundesorganen nur mit einer gesetzlichen Grundlage bearbeitet
werden. Eine solche gebe es für die Drohnen-Flüge nicht. Die Luftwaffe
meint hingegen, es sei unmöglich, einen Menschen zu erkennen oder eine
Autonummer zu entziffern, während Datenschützer meinen, eine
Identifikation könne sich auch aus den Umständen ergeben, etwa aus dem
Fahrziel.
Zeitungsartikel