3130: VBS: Ueberwachungsdrohne

Nominiert: Schweizer Armee
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Die Schweizer Armee filmt mit ferngesteuerterten Aufklärungsflugzeugen wahllos Privatautos und Zivilpersonen. Das berichtete die NZZ am Sonntag unter dem Titel "Von der Luftwaffe beim Kiffen erwischt". In dem geschilderten Vorfall vom 6. Januar geht es um zwei Männer, die mit ihren Autos in einen Wald gefahren waren. Hochempfindliche Wärmebildkameras an Bord der Aufklärungsdrohne ADS 95 übermittelten die Bilder an Operateure auf dem 30 Kilometer entfernten Militärflugplatz Emmen, die die Bewegungen der zwei Männer auf dem Bildschirm live mitverfolgen konnten. Weil diese verdächtig erschienen, alarmierten die Beobachter die Polizei. Wenig später seien die zwei Männer von einer Streife der Kantonspolizei Luzern gestellt worden: Sie hatten Joints geraucht.

Begründung

Laut dem Bericht unternimmt die Schweizer Luftwaffe täglich ein bis vier Trainingsflüge mit den Drohnen. Die dabei aufgenommenen Bilder würden bis zu sechs Monate lang gespeichert. 80 Prozent der beobachteten Objekte seien Fahrzeuge, die anderen Gebäude, Statisten oder ahnungslose Zivilpersonen, da die Drohnen etwa in 1500 Meter Höhe operieren und kaum vernehmbar sind. Die von den Drohnen gemachten Aufnahmen seien problematisch, kritisiert ein Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten laut NZZ am Sonntag. Sobald Personen bestimmbar seien, dürften die ermittelten Daten von Bundesorganen nur mit einer gesetzlichen Grundlage bearbeitet werden. Eine solche gebe es für die Drohnen-Flüge nicht. Die Luftwaffe meint hingegen, es sei unmöglich, einen Menschen zu erkennen oder eine Autonummer zu entziffern, während Datenschützer meinen, eine Identifikation könne sich auch aus den Umständen ergeben, etwa aus dem Fahrziel.

Zeitungsartikel