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Roschacher: Terror Abkommen
Nominiert: Bundesanwalt Valentin Roschacher
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Am 4. September 2002 wurde in Washington D.C. eine ungewoehnlich weit
reichende Zusammenarbeit bei Terror-Ermittlungen zwischen der Schweiz
und den USA beschlossen. Wie die Zusammenarbeit im Detail geregelt ist,
wissen bis heute nur wenige - der genaue Wortlaut des Abkommens wird
unter Verschluss gehalten. Nur der Titel des Vertrages ist bekannt:
"Operative work Arrangement".
Begründung
Das Operative Working agreement zwischen der Bundesanwaltschaft und
ihren US- Partnerbehörden (Zoll und FBI) ermöglicht eine direkte
Zusammenarbeit der polizeilichen Stellen und macht aus ihnen eine
gemeinsame Ermittlungsgruppe. Hochsensible und ungesicherte Daten
können ohne eigentliche Kontrolle in dieser gemeinsamen
Ermittlungsgruppe ausgetauscht werden. Die Bundesanwaltschaft wollte
diese Vereinbarung nicht einmal dem Parlament vorlegen - aus gutem
Grund: Eine derart enge Zusammenarbeit mit der US-Justiz,
die Weitergabe von Daten ohne jegliche Kontrolle ihrer späteren
Verwendung ist nicht akzeptabel.
Zeitungsartikel