3425: Stadtpolizei Zuerich ueberwachte Polizisten

Nominiert: Kommando der Stadtpolizei Zuerich
Kategorie: Arbeitsplatz

Zusammenfassung

In einem Artikel des Tages-Anzeigers vom 26.4.04 wurde bekannt, dass der E-Mail-Verkehr von mehreren Zuercher Stadtpolizisten im Sommer 2003 gezielt ueberwacht worden war. Die geheime Observation erfolgte auf Anordnung des Kommandos - offenbar unter Beibezug der politischen Vorsteherin Esther Maurer (SP). Die betroffenen PolizistInnen wurden nicht oder erst im Nachhinein ueber die Ueberwachung informiert.

Begründung

Die verdeckte E-Mail-Ueberwachung ist eindeutig illegal: Arbeitgeber duerfen den Inhalt von als privat gekennzeichneten oder erkennbaren E-Mails nicht lesen. Dies gilt sogar dann, wenn die private Nutzung von E-Mail laut Nutzungsreglement verboten ist. In solchen Faellen duerfen Arbeitgeber zwar kontrollieren, ob das Nutzungsverbot eingehalten wird, jedoch nur aufgrund der Adressierungselemente. Eine systematische Ueberwachung von E-Mails ist verboten. Vorbehalten bleiben Stichproben aufgrund eines konkreten Verdachts, sofern diese den Angestellten im Voraus mitgeteilt werden. Grundsaetzlich erlaubt das Gesetz dem Arbeitgeber die Leistungs- und Geschaeftskontrolle. Doch auch bei der Kontrolle der geschaeftlichen Kommunikation gilt: Das systematische Auswerten von geschaeftlichen E-Mail muss gerechtfertigt, zweckmaessig und verhaeltnismaessig sein.

Das Vorgehen der Zuercher Stapo ist eine gravierende Verletzung des Datenschutzes und des Persoenlichkeitsrecht. Unklar bleibt, aus welchen Gruenden das Kommando die Mitarbeiter bespitzelte: Ging es um eine Intrige, um Korruption? War eine Verschwoerung gegen das Kommando geplant? Oder sollten diejenigen Polizisten ausfindig gemacht werden, die dem Reorganisationsprojekt "Stapo 200x" kritisch gegenueberstehen?

Zeitungsartikel