3439: PickPay - Fragen in Bewerbungsdossier

Nominiert: Firma Pickpay, Frau Barbara Bucher, Personalleiterin
Kategorie: Arbeitsplatz

Zusammenfassung

"Der Beobachter" wies in seiner Ausgabe vom 9. Juli 2004 auf einen Mangel bei Bewerbungsschreiben bei der Firma Pickpay hin: Wer beim Discounter Pick Pay eine Stelle im Verkauf will, muss ein zweiseitiges Formular ausfuellen. In diesem Formular werden neben den ueblichen Personalien auch Auskuenfte darueber verlangt, ob jemand vorbestraft ist, bevormundet ist oder Schulden hat. Routinemaessig solche Fragen zu stellen ist nicht legal.

Laut Beobachter gibt sich Pickpay einsichtig. Personalleiterin Barbara Bucher kuendigt eine "Praezisierung eines Teils der Fragen hinsichtlich der Arbeitsplatzbeschreibung" an.

Begründung

Gemaess Daniel Menna, Sprecher des eidgenoessischen Datenschutzbeauftragten, ist der Fragebogen von Pickpay "inakzeptabel". Viele der Fragen greifen zu tief in die Privatsphaere der BewerberInnen ein. Sie duerften nur dann gestellt werden, wenn besondere Gruende dafuer vorliegen, nicht aber routinemaessig. Gemaess "Beobachter": "Zulaessig waere es also etwa, einen angehenden Kassier nach einer Verurteilung wegen Unterschlagung zu fragen."

Das Motto der Personalpolitik von Pickpay lautet: "Wir foerdern eine offene Partnerschaft."

Zeitungsartikel