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Christoph Blocher: Verschärfung der Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten
Nominiert: Bundesrat Christoph Blocher
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Im Mai 2004 hat der Bundesrat die Verordnung ueber die Bearbeitung
erkennungsdienstlicher Daten erneut verschaerft. Ab dem 1. Juni 2004 duerfen
das Grenzwachtkorps und die kantonalen Grenzpolizeien allen Personen, die sie
beim Versuch der illegalen Einreise antreffen, Fingerabdruecke abnehmen und im
Automatischen Fingerabdruck-Identifikationssystem AFIS speichern. Die Revision
bedeutet eine Annaeherung an die Bestimmungen der EU-Fingerabdruckdatenbank
EURODAC.
Begründung
Mit der neuerlichen Änderung der Verordnung hat der Bundesrat den bisherigen
Gipfel der daktyloskopischen Erfassung erreicht. Er begründet dies mit der
Notwendigkeit der verstärkten Bekämpfung illegaler Migration. Die
erkennungsdienstliche Behandlung an der Grenze zielt auf Personen, deren
einzige "Straftat" es gewesen ist, ohne die nötigen Papiere in die Schweiz
kommen zu wollen, um hier ein Asylgesuch zu stellen.
Zeitungsartikel
- Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten, -, -
(kein Link)