3471: Nationalrat: Verschaerfung des BUEPF

Nominiert: Nationalrat der Schweiz. Eidgenossenschaft
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Im Oktober 2003 verschaerfte der Nationalrat das «Bundesgesetz zur Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (BUePF). Der Katalog mit der Auflistung derjenigen Delikte, bei denen eine Telecom-Überwachung erlaubt ist, wurde um den Punkt "Finanzierung des Terrorismus" ausgeweitet. Der Deliktekatalog wurde bereits im März 2003 ausgeweitet.

In october 2003, the law on telecom interception has been strengthened. The catalague of criminal offences (Delikte) allowing interception has been extended by 21 March 2003 already, introducing articles against the "financing of terrorism".

Begründung

Das BUePF ist eines der wichtigste Schnueffelgesetze in der Schweiz: Zum einen verpflichtet es Telecom-Anbieter, die sgn. Kommunikationsranddaten aller Telekommunikationen aufzuzeichnen und während sechs Monaten aufzubewahren; zum anderen erlaubt es bei bestimmten Delikten die Echtzeit-Abhörung von Telefongesprächen, Faxen und E-Mails. Ein Deliktekatalog nützt aber nicht sehr viel zum Schutz der Privatsphaere, wenn er alle paar Monate ausgeweitet wird...

Zeitungsartikel