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BFF: Geplantes Monitoring von Asylsuchenden
Nominiert: Bundesamt fuer Fluechtlinge
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Mit dem Entlastungsprogramm 03 - inkraft seit 1.April 2004 - sind
sämtliche Asylsuchende, die einen "Nichteintretensentscheid" erhalten,
aus der Fürsorge ausgeschlossen. Sie werden nunmehr den Kantonen nur
noch für die Wegweisung zugewiesen und erhalten nur noch "Nothilfe" -
allerdings unter Bedingungen, die menschenrechtlich und rechtsstaatlich
nicht mehr akzeptabel sind. Um den Überblick über die Praxis der
Kantone und das Verhalten der Flüchtlinge zu behalten, plante das
Bundesamt "für" Flüchtlinge ein Monitoring, das die zuständigen
kantonalen Fremdenpolizeien zur Lieferung von Daten anhalten sollte.
Begründung
Kein Wunder, dass bei dem Eifer zum Sparen und zum Einsparen von
Menschenwürde keine Zeit war, den Datenschutzbeauftragten für eine
Stellungnahme anzufragen.
Zeitungsartikel