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Metzler/Blocher - Verschärfung des Asylgesetzes
Nominiert: Bundesrat Blocher und ehemalige Bundesrätin Metzler
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
MigrantInnen und Asylsuchende stellen seit langem die am stärksten erfassten
Bevölkerungsgruppen in der Schweiz dar. Mit dem Ausländergesetz, d.h. der
Totalrevision des bestehenden Bundesgesetzes über den Aufenthalt und die
Niederlassung der Ausländer (ANAG), sowie der neuerlichen Teilrevision des
Asylgesetzes wird diese Situation weiter verschärft. Beide Vorlagen entstanden
bereits unter der abgewählten Bundesrätin Ruth Metzler. Zentrale Vorgabe dieser
Gesetzesentwürfe war die Bekämpfung von "Missbräuchen", wobei typischerweise
nicht der Datenmissbrauch verstanden wurde. Wesentliche Punkte sind: Amtshilfe
der Polizei an Ausländerbehörden (Fremdenpolizei), Spitzelauftrag an die
Standesämter, Erfassung Biometrischer Daten, Weitergabe von Daten ans Ausland.
Begründung
Unter dem grossen Vorzeichen der Missbrauchsbekämpfung sind im Ausländergesetz
und in der Teilrevision des Asylgesetzes auch massive Eingriffe in das recht
auf informationelle Selbstbestimmung der MigrantInnen und Asylsuchenden
vorgesehen, die noch über die miserable bestehende Situation hinausgehen.
Typisch ist, dass nach dem 11. September diese ohnehin diskriminierten
Bevölkerungsgruppen zum Versuchskaninchen für die Einführung biometrischer
Verfahren gemacht werden sollen. Die abgewählte Bundesrätin Ruth Metzler hat
diese Projekte ab 2000 angeschoben, ihr Nachfolger Christoph Blocher zieht die
Schraube weiter an.
Zeitungsartikel
- Zusammenfassende Darstellung, -, -
(kein Link)
- Mehr Zwang, weniger Rechte im Asylbereich, Neue Zürcher Zeitung vom 02.07.2004, Seite 13
(kein Link)