3478: Nationalrat: Revision Auslaendergesetz

Nominiert: Die Mehrheit des Nationalrats der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Am 16. Juni 2004 debattierte der Nationalrat als Erstrat ueber das neue Auslaendergesetz. Dabei wurde beschlossen, dass kuenftig alle Zivilstandsbeamte pruefen sollen, ob eine Scheinehe vorliege. Wenn die Braut oder der Braeutigam "offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begruenden" wollen, muessen die Zivilstandsbeamten nicht auf Gesuche eintreten. Um eine solche "Offensichtlichkeit" nachzupruefen, koennen die Zivilstandsbeamten gemaess der beschlossenen ZGB-Aenderung bei Behoerden oder beliebigen Drittpersonen Auskuenfte ueber die Ehewilligen einholen [z.B. bei Nachbarn, Arbeitgebern, Bekannten etc.]. Damit erweitert sich die Aufgabe der ZivilstandbeamtInnen wesentlich aus. Einige von ihnen sprechen sich deutlich gegen die neue Regelung aus.

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On May 5, 2004, the National Council started the debate on the revision of the "Law on Foreigners". The larger chamber of the Federal Parliament decided to include biometrical data in the identity documents of foreigners. The law will also provide a definite legal basis for the Central Register of Foreigners, which now holds data on about 4.5 million persons. In june 2004, the National Council continued its discussion on this law project. In order to avoid so-called "faked marriages" ("Scheinehen"), the law determins that the marriage officiers (Zivilstandsbeamte) will be allowed to investigate on the "honesty" of bi-national marriages. There was strong opposition against this article in the preparing commission of the parliament, but finally it passed with 2/3 of the votes.

Begründung

Mit der neuen Regelung faellt jede binationale Eheschliessung zunaechst unter den Generalverdacht der Scheinehe. Die Zivilstandsbeamten koennen kuenftig bei jeder binationalen Eheschliessung Nachforschungen anstellen. Wenn die Braut oder der Braeutigam "offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begruenden" wollen, muessen ZivilstandsbeamtInnen nicht auf Gesuche eintreten. Der Begriff "offensichtlich" bleibt in der Regelung voellig ungeklaert, ist juristisches Neuland (oder "Glatteis"?), oeffnet aller Willkuer Tuer und Tor -- und ist rechtlich nicht haltbar.

Zeitungsartikel