3518 : Rhaetische Bahnen (RhB): Alkoholkontrolle der Angestellten

Nominiert: Rhaetische Bahnen, Geschäftsleitung
Kategorie: Arbeitsplatz

Zusammenfassung

Die Direktion der Rhätischen Bahnen führte voellig willkürlich Alkoholtests bei ihren Angestellen durch: In den Bahnhöfen von St. Moritz und Samedan mussten sämtliche im Dienst stehenden Angestellten einen Alkoholtest durchführen. Insgesamt wurden 24 Personen getestet, je zwölf an beiden Orten. Das Ergebnis war in allen Fällen negativ. Nicht kontrolliert wurde das fahrende Personal, Lokführer und Zugbegleiter.

Die Test erfolgten gemäss RhB aufgrund von «Hinweisen aus der Bevölkerung und aus der eigenen Belegschaft».

Begründung

Angestellte der RhB werden pauschal zu Verdächtigen gestempelt. Dies widerspricht dem Recht auf Datenschutz. Wenn es wirklich um die Sicherheit gehen würde, müssten auch Lokführer und Zugbegleiter getestet werden!

Der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) kritisiert das Vorgehen vehement, insbesondere weil die Kontrollen durch Kaderleute der RhB vorgenommen wurden. Dies sei ein Verstoss gegen den Firmenarbeitsvertrag, denn eine vorgesetzte Stelle dürfe eine Kontrolle zwar anordnen, durchgeführt werden müsse diese aber von einer medizinischen Fachperson, dies sei hier nicht der Fall gewesen. (Quelle: Südostschweiz, sh. unten)

Zeitungsartikel