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Obergericht Kt. BE: Forderung nach Cumulus-Daten der Migros
Nominiert: Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17,
3001 Bern sowie Michel-André Fels, Stellvertetender Bundesanwalt
und Präsident
der Konferenz der kantonalen Strafverfolgungsbehörden KSBS.
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Nach einem Brandanschlag ordnete das Obergericht des Kantons Bern eine
Rasterfandung mit Migros Cumulus Daten an. Im Umfeld der
Brandstiftung fanden die Ermittler ein Werkzeug, das in der Migros
gekauft worden war. Die Untersuchungsbehörden verlangten von der
Migros eine Liste aller Cumulus-Kunden, die dieses Werkzeug gekauft
hatten. Damit hofften sie, dem Täter, von dem man vermutete, er sei
ein ehemaliger Heimbewohner, auf die Spur zu kommen. Die Migros
weigerte sich aus Datenschutzgründen, diese Liste mit Daten von 113
Cumulus-Kunden herauszugeben. Daraufhin zwang das Berner Obergericht
die Migros zur Herausgabe. Ergebnis: Der Brandstifter konnte bis heute
nicht eruiert werden, sagt der Sprecher der Kantonspolizei Bern.
Begründung
In den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB)
der Migros zu den Cumulus Karten steht: «Alle Daten werden
streng vertraulich behandelt und nicht ausserhalb der
Migros-Gemeinschaft (...) weitergegeben oder anderen Dritten
zugänglich gemacht.» Allerdings ist die Migros verpflichtet, diese
Daten an Strafuntersuchungsbehoerden weiterzugegeben. Die Kunden sind
sich nicht bewusst, dass sie auf Grund ihres Einkaufsprofiles
ploetzlich einer schweren Straftat verdaechtigt werden.
Zeitungsartikel