3549: Obergericht Kt. BE: Forderung nach Cumulus-Daten der Migros

Nominiert: Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, 3001 Bern sowie Michel-André Fels, Stellvertetender Bundesanwalt und Präsident der Konferenz der kantonalen Strafverfolgungsbehörden KSBS.
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Nach einem Brandanschlag ordnete das Obergericht des Kantons Bern eine Rasterfandung mit Migros Cumulus Daten an. Im Umfeld der Brandstiftung fanden die Ermittler ein Werkzeug, das in der Migros gekauft worden war. Die Untersuchungsbehörden verlangten von der Migros eine Liste aller Cumulus-Kunden, die dieses Werkzeug gekauft hatten. Damit hofften sie, dem Täter, von dem man vermutete, er sei ein ehemaliger Heimbewohner, auf die Spur zu kommen. Die Migros weigerte sich aus Datenschutzgründen, diese Liste mit Daten von 113 Cumulus-Kunden herauszugeben. Daraufhin zwang das Berner Obergericht die Migros zur Herausgabe. Ergebnis: Der Brandstifter konnte bis heute nicht eruiert werden, sagt der Sprecher der Kantonspolizei Bern.

Begründung

In den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) der Migros zu den Cumulus Karten steht: «Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht ausserhalb der Migros-Gemeinschaft (...) weitergegeben oder anderen Dritten zugänglich gemacht.» Allerdings ist die Migros verpflichtet, diese Daten an Strafuntersuchungsbehoerden weiterzugegeben. Die Kunden sind sich nicht bewusst, dass sie auf Grund ihres Einkaufsprofiles ploetzlich einer schweren Straftat verdaechtigt werden.

Zeitungsartikel