3606 : Migros Luzern - Fragen bei Stellenbewerbung

Nominiert: Firma Migros Luzern, Frau Bettina Kneubuehler, Personalleiterin
Kategorie: Arbeitsplatz

Zusammenfassung

"Der Beobachter" wies in seiner Ausgabe vom 19. August 2004 auf einen Mangel auf dem Bewerbungsfragebogen bei der Firma Migros Luzern hin: Wer bei Migros Luzern eine Stelle im Verkauf will, muss ein einseitiges Formular ausfuellen. In diesem Formular werden neben den ueblichen Fragen auch Fragen gestellt wie "Sind Sie Vorbestraft" oder "Sind Sie gesund - wenn nein, an welchen Krankheiten oder Unfallfolgen leiden Sie" Routinemaessig solche Fragen zu stellen, ist nicht legal.

Laut Beobachter gibt sich Migros Luzern einsichtig. Bettina Kneubuehler, Personalleiterin Migors Luzern kuendigt eine baldige Abkehr von der allzu grossen Neugier an und sagte: "Wir werden das Formular in Bezug auf den Datenschutz ueberpruefen und die notwendigen Anpassungen an die gesetzlichen Vorschriften vornehmen"

Begründung

Nach Auffassung des eidgenoessischen Datenschutzbeauftragten wird mit solchen Fragen zu tief in die Privatsphaere der Jobsuchenden eingedrungen. Solche Fragen duerfen nur dann gestellt werden, wenn besondere Gruende dafuer vorliegen, nicht aber routinemaessig. Zulaessig waere es also, einen angehenden Kassier nach einer Verurteilung wegen Unterschlagung zu fragen.

Zeitungsartikel