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Bundesrat: Schengen-SIS und Dublin-Abkommen
Nominiert: Der Bundesrat der Schweizer Eidgenossenschaft, 3003 Bern
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Das Abkommen "Bilaterale II" zwischen der Schweiz und der Europaeischen Union
enthaelt neun Dossiers, darunter die Anschluesse der Schweiz an die EU in den
Bereichen "Schengen Informations-System" (SIS) und "Dublin-Eurodac". Das
Schengen-Abkommen zielt darauf ab, die Innengrenzen in Europa abzubauen und
gleichzeitig deren Aussengrenzen zu verstaerken. Doch auch innerhalb der
Nationen sieht "Schengen" neue "mobile Kontrollen" im Umkreis von 30km entlang
der Grenzen vor, sowie an Bahnhoefen, in Zuegen und an Flughaefen. Das bedeutet
de facto, dass kuenftig alle Menschen einen Ausweis mit sich tragen muessen,
was gemaess einem Bundesgerichtsentscheid in der Schweiz bislang keine Pflicht
ist (BGE 109 Ia 146).
Das Schengen-Abkommen regelt eine verstaerkte Zusammenarbeit der Polizeien,
u.a. auch den Austausch von "Verbindungsoffizieren", insbesondere "um den
Kriminaltourismus zu bekaempfen". Kern des Abkommens ist SIS, eine
pan-europaeische Fahndungsdatenbank von Menschen und Objekten. Im Fruehling
2004 bestand SIS bereits aus 10 Mio. Eintraegen. Im Jahr 2003 betrafen 1.2 Mio.
Eintraege Personen, aber nur 1.6% dieser Menschen waren international zur
Fahndung ausgeschrieben. Der allergroesste Teil betraf Menschen aus
Nicht-EU-Staaten. SIS ist offensichtlich kein Instrument zur Bekaempfung der
Kriminalitaet, sondern ein Repressionsinstrument gegen Einwanderung.
Der Anschluss an das "Dublin-Abkommen" sieht den Zugriff der Schweiz auf die
pan-europaeische Datenbank "Eurodac" vor, die Fingerabdruckdaten von
Asylsuchenden enthaelt. Gemaess diesem Abkommen duerfen Asylsuchende nur noch
in einem Land ein Asylgesuch stellen, und der Entscheid dieses Landes wird dann
fuer alle anderen angeschlossenen Laender verbindlich ("one chance only"). Dies
beruecksichtigt aber in keiner Weise, dass die nationalen Regelungen in Europa
sehr unterschiedlich sind und bedeutet im Klartext ein Abbau der Menschenrechte
der Asylsuchenden.
Begründung
Beide Abkommen sind eine deutliche Verschaerfung der Ueberwachung und des
Datenaustausches und eine Einschraenkung von garantierten Grundrechten.
Quellen