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Bundesrat: BVE / verdeckte Ermittlung
Nominiert: Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Per 1. Januar 2005 trat ein neues "Bundesgesetz ueber die verdeckte Ermittlung"
in Kraft (BVE, SR 312.8). Das Gesetz hat zum Zweck, polizeiliche Ermittler, die
nicht als solche erkennbar sind, in das kriminelle Umfeld einzuschleusen, um
Straftaten aufzuklaeren. Verdeckte Ermittler duerfen sich "Rollen-adaequat"
verhalten, nicht aber durch eigene Einflussnahme die Tatbereitschaft wecken
oder zu strafbarem Verhalten verleiten. Ihre wahre Identitaet kann gegenueber
den Parteien des Verfahrens und der Öffentlichkeit auch geheim gehalten werden,
wenn sie in einem Gerichtsverfahren als Auskunftspersonen oder Zeugen
auftreten.
Begründung
Mit diesem Gesetz wird der polizeilichen Geheimschnueffelei eine gesetzliche
Basis gegeben. Ein weiterer Rueckschritt in die Zeiten vor der "Fichenaffaere".
Quellen