4528: RAV: Einsicht in Arbeitsvertraege

Nominiert: SECO Staatssekretariat fuer Wirtschaft, Effingerstrasse 1, 3003 Bern
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Gemaess einem Bericht in Saldo vom 02.02.2005 darf das RAV Kopien von Arbeitsvertraegen einfordern, um Leistungen zu berechnen.

Begründung

Arbeitsvertraege enthalten vertrauliche Informationen. Das RAV darf Einsicht in Arbeitsvertraege erhalten, wenn dies zur Berechnung von Leistungen noetig ist. Wer auf die Leistungen angewiesen ist, muss also vertrauliche Informationen offen legen.

Quellen