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RAV: Einsicht in Arbeitsvertraege
Nominiert: SECO Staatssekretariat fuer Wirtschaft, Effingerstrasse 1, 3003 Bern
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Gemaess einem Bericht in Saldo vom 02.02.2005 darf das RAV Kopien von
Arbeitsvertraegen einfordern, um Leistungen zu berechnen.
Begründung
Arbeitsvertraege enthalten vertrauliche Informationen. Das RAV darf Einsicht
in Arbeitsvertraege erhalten, wenn dies zur Berechnung von Leistungen noetig
ist. Wer auf die Leistungen angewiesen ist, muss also vertrauliche
Informationen offen legen.
Quellen