173: FDP: Motion Nachrichtendienst und Staatsschutz optimieren

Nominiert: Nationalrats-Fraktion der FDP
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Durch verschiedene Vorstoesse und Communiques versucht die FDP-Fraktion die Ueberwachung der Buerger durch den Staatsschutz auszudehnen und der Bespitzelung gesetzte Grenzen aufzuheben (siehe auch Begruendung unten).

Begründung

Dieser Überwachungs-Rundumschlag der FDP-Fraktion ist ein exemplarischer Fall von Überreaktion nach dem 11. September 2001. Bereits bisher ist der Staatsschutz berechtigt zum Lausch- und Spähangriff im öffentlichen Raum und in öffentlich zugänglichen Raeumen. Bei der Debatte des Staatsschutzgesetzes 1995 haben bürgerliche Hardliner im Ständerat gefordert, dass der Staatsschutz auch zur Telefonüberwachung sowie zum Wanzensetzen in Privaträumen zu ermächtigen sei. Diese Idee wurde vom Nationalrat 1996 fallengelassen.

Der jetzige FDP-Vorstoss geht über die damaligen Forderungen noch weit hinaus. Gefordert werden nicht nur präventive Post- und Telefonüberwachung, sondern auch der Einsatz von verdeckten Ermittlern, sprich beamteten Spitzeln. Diese sollen ohne jeglichen Verdacht einer Straftat selbst die Möglichkeit erhalten in fremde EDV- Systeme einzudringen. Dies ist insbesondere relevant bei der Überwachung von Newslettern oder von internen Mailnetzen, z.B. von Globalisierungsgegnern. Weiter wird eine Verstärkung der strategischen Überwachung gefordert, d.h. des Einsatzes von Onyx im Staatsschutzbereich.

Der Forderung der FDP, eine Terrorismus-Strafnorm einzuführen, ist das EJPD bereits mit einer Botschaft vom 27. Juni 2002 nachgekommen. Die FDP eliminiert mit ihrem Vorstoss das absolute Minimum an Schranken, die dem Staatsschutz bisher im BWIS gesetzt waren.

Zeitungsartikel