176: KaPo ZH: DNA-Proben

Nominiert: Kantonspolizei Zürich
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Die Zürcher Kantonspolizei ordnet selbst bei leichten Delikten DNA-Proben an. Auch in Faellen, die nicht im Deliktkatalog der geltenden Bundesverordnung über das DNA-Profilinformationssystem aufgefuehrt sind. Denn in der kantonalen Verordnung fehlt ein Deliktskatalog gänzlich. Nach dieser ist eine Analyse zulaessig «im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung, wenn sich diese Massnahme als erforderlich und geeignet erweist». Faktisch also immer dann, wenn die Kantonspolizei dies für sinnvoll hält.

Begründung

Die Zuercher Kantonspolizei kann faktisch nach eigenem Ermessen DNA-Proben nehmen und in das Datenbanksystem aufnehmen. Es gibt auf kantonaler Ebene keinen abschliessenden Deliktkatalog, der beschreibt, in welchen Faellen eine DNA-Probe angeordnet werden kann. Die Kantonspolizei nutzt diese absichtlich bestehende Luecke, um auch in Faellen DNA-Proben zu nehmen, wo dies absolut unverhaeltnismaessig ist.

Zeitungsartikel