1022: Obligatorische Krankenversicherungskarte

Nominiert: Bundesamt für Sozialversicherungen und Nationalrat Toni Bortoluzzi
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Für eine obligatorische Krankenversicherungskarte stehen vier Ziele im Vordergrund: Kostenbegrenzung, Harmonisierung, eine Verbesserung der Qualität und das "Empowerment" der Patientinnen und Patienten. Die ersten beiden Ziele betreffen vor allem die administrativen Abläufe, die mit einer solchen Karte vereinfacht werden sollen.

Begründung

Die administrativen Vereinfachungen kommen nur dann zum Tragen, wenn nicht nur die Patientendaten (über eine Sozialversicherungsnummer) abgeglichen werden, sondern wenn auch alle Diagnosen und Behandlungen einheitlich codiert werden. Das würde einem Zwang zur durchgängigen Anwendung der einschlägigen Diagenoseschlüssel (ICD-10 und/oder DSM-IV) gleichkommen, wobei die Einführung dieser Diagnoseschlüssel für sich genommen Bedenken aus Sicht des Datenschutzes auslöst (Kontrolle der Patientinnen und Patienten, Zugriff von Fachleuten auf bereichsfremde Diagnosen und weitere Problemfelder). Es ist höchst fraglich, ob eine Versichertenkarte zu einer höheren Qualität der Pflege beiträgt. Die ins Feld geführte Information von Pflegekräften im Notfall ist durch eine Karte nicht zu gewährleisten: zum Auslesen von Karten sind Lesegeräte notwendig, und wahrscheinlich auch eine Onlineverbindung zu entsprechenden Datenbanken, was bei Notfalleinsätzen kaum zuverlässig gewährleistet werden kann. Unter dem Stichwort des "Empowerment" schlussendlich sollen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit haben, einen einheitlichen Einblick in ihre Krankenakten zu erhalten. Dazu ist jedoch keine Versichertenkarte, sondern ein Onlineangebot mit entsprechender Sicherheit notwendig. Zudem wäre abzuklären, inwiefern eine solche Einsicht ohne entsprechende Erläuterungen durch Gesundheitspersonal sinnvoll ist.

Quellen