3605 : Coop - Fragen bei Stellenbewerbung

Nominiert: Firma Coop, Herr Walter Flessati, Personalchef der Verkaufsregion Zentralschweiz-Zuerich
Kategorie: Arbeitsplatz

(Bitte beachten Sie die Anmerkungen am Ende dieses Dokumentes.)

Zusammenfassung

"Der Beobachter" wies in seiner Ausgabe vom 19. August 2004 auf einen Mangel auf dem Bewerbungsfragebogen bei der Firma Coop hin: Wer beim Branchengigant Coop eine Stelle im Verkauf will, muss ein einseitiges Formular ausfuellen. In diesem Formular werden neben den ueblichen Personalien auch Auskuenfte darueber verlangt, ob jemand vorbestraft ist oder in den letzten zwei Jahren eine Betreibung erhalten hat. Routinemaessig solche Fragen zu stellen, ist nicht legal.

Laut Beobachter gibt sich Coop einsichtig. Walter Flessati, Personalchef der Verkaufsregion Zentralschweiz-Zuerich, sagte: "Auf diese Weise darf der Fragebogen nicht verwendet werden" und verspricht, die Konsequenzen daraus zu ziehen, damit sensible Fragen kuenftig nur noch so gestellt werden, wie es das Datenschutzgesetz vorsieht.

Begründung

Nach Auffassung des eidgenoessischen Datenschutzbeauftragten wird mit solchen Fragen zu tief in die Privatsphaere der Jobsuchenden eingedrungen. Solche Fragen duerfen nur dann gestellt werden, wenn besondere Gruende dafuer vorliegen, nicht aber routinemaessig. Zulaessig waere es also, einen angehenden Kassier nach einer Verurteilung wegen Unterschlagung zu fragen.

Zeitungsartikel

Anmerkungen

BBA-OK, 07.10.2004: In der Zusammenfassung wurde nachträglich ein Formulierungsfehler korrigiert.