3467: Bundesamt f. Statistik u. Bundesrat: Universeller Personenidentifikator

Kategorie: Staat

Nominiert: Bundesamt fuer Statistik, vertreten durch die Direktorin, Frau Adelheid Buergi-Schmelz

Zusammenfassung

Mit dem Argument, die klassische Volkszaehlung kuenftig durch sgn. Registererhebungen ersetzen zu wollen, draengt das Bundesamt fuer Statistik seit einigen Jahren auf die Einfuehrung eines "einheitlichen, universellen Personenidentifikators" (EPID), also einer Kennnummer fuer alle EinwohnerInnen der Schweiz. In einer ersten Vernehmlassung wurde ein solcher EPID aber massiv kritisiert, namentlich von Seiten der Datenschutzbeauftragten. Fuer die Volkszaehlung ist ein solcher EPID nicht zwingend noetig. Der Bundesrat nahm die Kritik zunaechst zur Kenntnis und schlug als Kompromiss einen sgn. "sektoriellen Personenidentifikator" (SPIN) vor. Doch auch dieser zweite Vorschlag stiess in der entsprechenden Vernehmlassung auf erhebliche Kritik. Anfang Juli 2005 wurde bekannt, dass der Bundesrat nun trotz der massiven Kritik ploetzlich wieder zum urspruenglichen Projekt eines einheitlichen EPID zurueckkehren will. Gemaess der NZZ vom 7.7.05 erfolgte diese Kehrtwende aufgrund eines "vertraulichen Aussprachepapiers". Begruendet wird der Richtungswechsel (weiterhin) mit "Effizienz", denn mit einem EPID koenne der administrative Verkehr zwischen Bevoelkerung und Behoerden vereinfacht werden.

Begründung

Datenoverkill der Statistiker: Das Bundesamt für Statistik moechte die Bevoelkerung der Schweiz vollends durchnumerieren. Jedem und jeder eine Nummer, unter der saemtliche Lebensregungen erfasst und anschliessend statistisch ausgewertet werden koennten. Auch nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten birgt die Einführung eines einheitlichen, universellen Personenidentifikators aber erhebliche Risiken. Der Bundesrat betonte zwar zunaechst, dass ein solcher EPID "lediglich fuer statistische Zwecke" eingeführt werden solle. Bereits an den aktuellen Argumentationen des Bundesrates wird aber ersichtlich, dass der EPID generell dem einheitlichen Datenaustausch zwischen den Behoerden dienen soll. Dies ist aus Datenschutzgrunden hoechst problematisch. Die Trennung der Gewalten und damit die Zweckbindung von Daten ist für die BuergerInnen sicherer. Stutzig macht schliesslich auch die Tatsache, dass der Bundesrat darauf verzichtete, seine Kehrtwende offen zu kommunizieren (sh. NZZ vom 7.7.05).

Quellen