151: BAP, Jean-Luc Vez: Neuer maschinenlesbarer Schweizerpass

Nominiert: Jean-Luc Vez, als Direktor des Bundesamtes fuer Polizei (BAP)
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Ab Januar 2003 wird der neue, maschinenlesbare Schweizerpass eingefuehrt. Bereits auf der Grundlage des eidg. Ausweisgesetzes haben verschiedene Polizeibehörden (u.a. Bundesamt für Polizei, Grenzwachtkorps) online Zugriff auf die Datenbank von Pass und Identitätskarte. Das bedeutet, dass diese Datenbank zu einer weiteren polizeilichen Fahndungsdatei geworden ist, nachdem man dem Schweizervolk 1994 bei der Verordnung über die ID versichert hat, ein solcher Zugriff werde nicht erlaubt.

Darüber hinaus kann der neue Pass mit biometrischen Daten der betreffenden Person nachgerüstet werden. Welche Daten das sein werden ist noch offen: Man will sich auf internationaler Ebene - sprich ICAO (Internatione Zivilluftfahrorganisation) - ueber die geeigneten Formate einigen.

Der US-Kongress hat - als eine der Reaktionen auf den 11. September - ein Gesetz verabschiedet, nach dem die BürgerInnen aller Staaten, deren Ausweisdokumente nicht über solche Biometrische Daten verfügen, nicht mehr visumsfrei einreisen dürfen. Das schweizerische Ausweisgesetz enthält zwar noch keine entsprechenden Bestimmungen. Man ist aber bereit, den Pass nachzurüsten und damit dem US-Druck nachzugeben.

Begründung

Grundsätzlich sind alle Personen, die einen Schweizer Pass haben, von dieser Ueberwachung betroffen. In einer zentralen Datenbank, auf die verschiedene Polizeibehoerden Zugriff haben, werden die Daten verwaltet. In Zukunft vielleicht auch heikle biometrische Daten.

Zeitungsartikel