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BAP, Jean-Luc Vez: Neuer maschinenlesbarer Schweizerpass
Nominiert: Jean-Luc Vez, als Direktor des Bundesamtes fuer Polizei (BAP)
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Ab Januar 2003 wird der neue, maschinenlesbare Schweizerpass eingefuehrt.
Bereits auf der Grundlage des eidg. Ausweisgesetzes haben verschiedene Polizeibehörden (u.a.
Bundesamt für Polizei, Grenzwachtkorps) online Zugriff auf die Datenbank von
Pass und Identitätskarte. Das bedeutet, dass diese Datenbank zu einer weiteren
polizeilichen Fahndungsdatei geworden ist, nachdem man dem Schweizervolk 1994
bei der Verordnung über die ID versichert hat, ein solcher Zugriff werde nicht
erlaubt.
Darüber hinaus kann der neue Pass mit biometrischen Daten der betreffenden
Person nachgerüstet werden. Welche Daten das sein werden ist noch
offen: Man will sich auf internationaler Ebene - sprich ICAO
(Internatione Zivilluftfahrorganisation) - ueber die geeigneten
Formate einigen.
Der US-Kongress hat - als eine der Reaktionen auf den 11. September - ein
Gesetz verabschiedet, nach dem die BürgerInnen aller Staaten, deren
Ausweisdokumente nicht über solche Biometrische Daten verfügen, nicht mehr
visumsfrei einreisen dürfen. Das schweizerische Ausweisgesetz enthält zwar
noch keine entsprechenden Bestimmungen. Man ist aber bereit, den Pass
nachzurüsten und damit dem US-Druck nachzugeben.
Begründung
Grundsätzlich sind alle Personen, die einen Schweizer Pass haben, von dieser
Ueberwachung betroffen. In einer zentralen Datenbank, auf die verschiedene
Polizeibehoerden Zugriff haben, werden die Daten verwaltet. In Zukunft
vielleicht auch heikle biometrische Daten.
Zeitungsartikel
- Ein Pass der Superlative, Tages-Anzeiger vom 26.3.2002, Seite 7
- Bald Fingerabdruck vor dem Abflug?, NZZ vom 11.5.2002, Seite 14
- Mit Biometrie gegen Auslaenderinnen, WochenZeitung vom 8.5.2002, Seite 6
- Der grosse Bruder uebt noch, NZZ vom 11.8.2002, Seite 57