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KaPo ZH: DNA-Proben
Nominiert: Kantonspolizei Zürich
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Die Zürcher Kantonspolizei ordnet selbst bei leichten Delikten DNA-Proben an.
Auch in Faellen, die nicht im Deliktkatalog der geltenden Bundesverordnung
über das DNA-Profilinformationssystem aufgefuehrt sind. Denn in der kantonalen
Verordnung fehlt ein Deliktskatalog gänzlich. Nach dieser ist eine Analyse
zulaessig «im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung, wenn sich
diese Massnahme als erforderlich und geeignet erweist». Faktisch also
immer dann, wenn die Kantonspolizei dies für sinnvoll hält.
Begründung
Die Zuercher Kantonspolizei kann faktisch nach eigenem Ermessen DNA-Proben nehmen
und in das Datenbanksystem aufnehmen. Es gibt auf kantonaler Ebene keinen
abschliessenden Deliktkatalog, der beschreibt, in welchen Faellen eine
DNA-Probe angeordnet werden kann. Die Kantonspolizei nutzt diese absichtlich
bestehende Luecke, um auch in Faellen DNA-Proben zu nehmen, wo dies absolut
unverhaeltnismaessig ist.
Zeitungsartikel