183: BfS: Vorschlag Personenidentifikationsnummer

Nominiert: Bundesamt für Statistik
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Der Bundesrat plant die Einfuehrung einer eindeutigen Personenidentifikationsnummer (Personenidentifikator), womit sich die Datensätze aus diversen Datenbanken leicht miteinander verknüpfen liessen (darunter auch Personalien, Zivilstands-, finanzielle und medizinische Daten, Angaben zum Stimmverhalten und Aufenthaltsdaten). Die Planung des gläsernen Bürgers wurde vom Departement des Innern bisher verschwiegen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte warnt die zuständigen Ämter jedoch schon seit Monaten vor dem "enormen Gefahrenpotential" und verlangt eine öffentlich Diskussion. Auch das Bundesamt fuer Justiz warnt vor Kollisionen mit dem verfassungsmässigen Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre. Mit den einfachen Verknüpfungsmöglichkeiten werden z.B. auch Rasterfahndungen problemlos möglich. Getragen wird das Projekt von der Bundeskanzlei, dem EJPD und dem EDI, letzteres vertreten durch das BfS und das BSV.

Begründung

Eine Personenidentifikationsnummer ist nicht notwendig, wie auch im Ausland schon festgestellt wurde (z.B. Frankreich verzichtet bewusst auf die Einführung), birgt aber grosse Gefahren für die Privatsphäre.

Zeitungsartikel