184: KaPo-ZH-Flughafen (Neracher): Gesichtserkennung

Nominiert: Ulrich Neracher, Chef der Flughafen-Spezialabteilung der Kantonspolizei Zürich
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Am Flughafen Zürich soll ein System mit Videokameras und automatischer Gesichtserkennung eingesetzt werden, um illegal eingereiste Flüchtlinge zu erkennen. Eine rechtliche Grundlage gibt es dazu noch nicht. Diese Grundlage soll mit dem Bundesgesetz über Ausländerinnen und Auländer geschaffen werden. Dieses Gesetz schiesst aber weit übers Ziel hinaus: Durch die Hintertüre des Ausländergesetzes erhält die Polizei einen Freipass für die Erfassung aller Flugpassagiere. Denn laut dem überarbeiteten Gesetzesentwurf dürfen die Gesichter aller Flugpassagiere automatisch mit Fahndungsdatenbanken verglichen werden. Kosmas Tsiraktsopoulos, Pressesprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, ist zwar der Ansicht, dass es ein Bundesgesetz braucht, bevor biometrische Kameras an den Flughäfen zum Einsatz kommen. In einer solchen Bestimmung müsste aber laut Datenschützer der Zweck der Erkennungssysteme präziser geregelt werden. Und wenn die Gesichtserkennung für Zwecke, «deren Legitimität noch zu prüfen ist», verwendet werde, «dann sollte das nicht im Ausländergesetz geregelt werden».

Begründung

Erfasst werden jährlich rund 22 Millionen unverdächtige Passagiere. Dem stehen jährlich rund 200 illegal eingereiste Migranten, deren Identität und Herkunft unklar ist, gegenüber. Das Verhältnis von Eingriffszweck und Eingriffswirkung liegt bei 0.01 Promille, ist demnach äusserst klein und vermag den Eingriff in die Grundrechte sämtlicher Passagiere nicht zu rechtfertigen. Die Erfassung und Überwachung aller Flugpassagiere darf nicht durch die Hintertür des Ausländergesetzes erlaubt werden.

Zeitungsartikel