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Kantonspolizei Zuerich: Datenbank «Joufara II»
Nominiert: Kantonspolizei Zuerich, vertreten durch Kommandant Oberst Peter Grütter
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Unter dem Namen «Joufara ll» betreibt die Zürcher Kantonspolizei zusammen mit
den Stadtpolizeien Zürich und Winterthur eine gemeinsame Fahndungsdatenbank,
in der praktisch alle polizeilichen Vorgänge gespeichert werden. Die Datenbank
enthält Informationen über Tatverdächtige, aber auch über Anzeigeerstatter oder
kontrollierte Personen. Dabei sind zwei Punkte besonders problematisch:
a) Alle Kantons- und Stadtpolizisten haben uneingeschränkt Zugang zu den Daten.
b) Selbst wenn die Einträge veraltet oder falsch sind, führt die Polizei sie
nicht nach. Auch Personen, deren Strafverfahren eingestellt wurde oder die freigesprochen
wurden, bleiben registriert.
(Beispiel: Eine unschuldig verhaftete Wissenschaftlerin aus Zürich wird nach
wie vor als angeschuldigte Posträuberin in der Fahndungsdatenbank geführt.)
Im Tages-Anzeiger vom 25. Juli 2002 schreibt Peter Johannes Meier: «Die Kantonspolizei
bestätigt, dass 'eine formelle gesetzliche Grundlage' für die Datenbank fehle.»
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich, Thomas Bärlocher, weist im Jahresbericht
2001 auf die Problematik hin: «Die Stadtpolizei war ... bereit, gewisse Verbesserungen
zu diskutieren. Wegen der Verknüpfung mit dem Kanton ist es aber nicht möglich,
dass die Stadtpolizei die nötigen Änderungen im Alleingang vornahm. Erst im Januar
2002 wurde eine Sitzung mit Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei, Stadtpolizei
und den Datenschutzbeauftragten durchgeführt. Bis zur Drucklegung dieses Tätigkeitsberichtes
[Juli 2002] wurde das Projekt vom Kanton, bei dem jetzt die Federführung liegt,
nicht angegangen.»
Zitat von einer Betroffenen (nicht publiziert): «Wie ich Gesprächen
mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Ombudsmann entnehme, harzt es
in der Diskussion der Zustände trotz festgestelltem Handlungsbedarf am
politischen Willen bei Rita Furrer [Regierungsrätin SVP, Zürich] und
es herrscht zudem zuwenig Druck der Öffentlichkeit, um die
Joufara-Einträge nur im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grundlagen
zu erlauben und die Zugriffsberechtigung entsprechend zu regeln.»
Begründung
Speicherung falscher Daten und mangelnder Wille, diesen Missstand zu beheben.
Zeitungsartikel
- Fahndung mit falschen Daten, Tages-Anzeiger vom 25.7.2002, Seite 1
- 'Angeschuldigt. Raub Postfiliale', Tages-Anzeiger vom 25.7.2002, Seite 13
- Wer sucht welche Daten?, Tages-Anzeiger vom 26.7.2002, Seite 17
http://www.tagesanzeiger.ch/ta/taOnlineArtikel?ArtId=207132
- Fragen zur Datenbank, Tages-Anzeiger vom 30.7.2002, Seite 13
- Kritiker sehen ihre Bedenken bestätigt, Tages-Anzeiger vom 30.7.2002, Seite 14
- Polizei soll handeln, Tages Anzeiger vom 31.7.2002, Seite 19
http://www.tagesanzeiger.ch/ta/taOnlineArtikel?ArtId=208275
- Die Polizei im Fahndungsrausch, Basler Zeitung vom 5.8.2002, Seite 1
http://www.baz.ch/search/
- Hitzige Debatte um Polizeidaten, Tages-Anzeiger vom 9.4.2002, Seite 17
- Zentrale Polizeidatenbank - Mangelnde gesetzliche Grundlagen, Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zuerich 2001, Seite 11
http://www.datenschutz.ch/tb_01.pdf