264: Bundesversammlung: DNA Profile bei Vergehen, Massentests bei Verbrechen

Nominiert: Eidgenoessische Bundesversamlung
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Am 9. Oktober lief die Referendumsfrist zum neuen DNA-Profil-Gesetz ab. Dieses regelt unter welchen Voraussetzungen DNA-Profile in Strafverfahren verwendet und in einem Informationssystem des Bundes bearbeitet werden können. Dieses Gesetz erlaubt zur Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens, verdächtigen Personen DNA-Proben zu entnehmen. Zur Aufklärung von Verbrechen können auch Massenuntersuchungen angeordnet werden. Auch können Proben von Personen genommen werden, "gegenüber denen eine Massnahme oder die Verwahrung angeordnet worden ist". Die Daten von Personen, die verurteilt oder auch nur eines Vergehens verdächtigt wurden, werden in eine computerisierte Datenbank aufgenommen und dort gespeichert.

Begründung

DNA Analysen können nicht nur bei bestimmten, schweren Verbrechen in einem abschliessenden Deliktekatalog angeordnet werden, sondern schon bei der Verdächtigung zu einem Vergehen. Bei Verbrechen können auch Massenuntersuchungen angeordnet werden. Dies ist nicht Verhältnissmässig: Wann wurden schon alle Einwohner einer Gemeinde pauschal verdächtigt und zur Abgabe ihres Fingerabdrucks aufgeboten?

Quellen