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Bundesversammlung: DNA Profile bei Vergehen, Massentests bei Verbrechen
Nominiert: Eidgenoessische Bundesversamlung
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Am 9. Oktober lief die Referendumsfrist zum neuen DNA-Profil-Gesetz
ab. Dieses regelt unter welchen Voraussetzungen DNA-Profile in
Strafverfahren verwendet und in einem Informationssystem des Bundes
bearbeitet werden können. Dieses Gesetz erlaubt zur
Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens,
verdächtigen Personen DNA-Proben zu entnehmen. Zur
Aufklärung von Verbrechen können auch Massenuntersuchungen
angeordnet werden. Auch können Proben von Personen genommen
werden, "gegenüber denen eine Massnahme oder die Verwahrung
angeordnet worden ist". Die Daten von Personen, die verurteilt oder
auch nur eines Vergehens verdächtigt wurden, werden in eine
computerisierte Datenbank aufgenommen und dort gespeichert.
Begründung
DNA Analysen können nicht nur bei bestimmten, schweren Verbrechen
in einem abschliessenden Deliktekatalog angeordnet werden, sondern
schon bei der Verdächtigung zu einem Vergehen. Bei Verbrechen
können auch Massenuntersuchungen angeordnet werden. Dies ist
nicht Verhältnissmässig: Wann wurden schon alle Einwohner
einer Gemeinde pauschal verdächtigt und zur Abgabe ihres
Fingerabdrucks aufgeboten?
Quellen