672: Kanton Aargau: Natelverbot fuer Asylbewerber

Nominiert: Regierungsrat des Kantons Aargau
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Um besser gegen Asylberber vorgehen zu koennen forderte der Regierungsrat des Kantons Aargau vom Bundesrat mehr Handlungsspielraum. Da keine gesetzlichen Grundlagen fuer ein Abhoeren von Mobiltelefonen besteht, fordert der Regierungsrat ein Verbot von Mobiltelefonen fuer Asylbewerber.

Begründung

Zitat aus der NZZ vom 7.1.2003 Exekutivbehörden können oder müssen auf Vorschläge und Forderungen oft mit dem Hinweis reagieren, dass alles nicht so einfach sei. Allerdings scheinen kantonale Regierungsräte leicht einmal die Rolle zu wechseln und drauflos zu verlangen, was - vom Bund - zu tun sei. Einen Tag nachdem die Zürcher Polizeidirektorin für eine Überwachung des Post- und Zahlungsverkehrs von abgewiesenen Asylsuchenden eingetreten ist, bringt die Aargauer Regierung ein pauschales Handy-Verbot in die Diskussion. Ein weiteres Postulat kommt einer Beugehaft nahe. Wer Briefe schreibt, braucht sich ja nicht darum zu kümmern, ob seine Ideen rechtsstaatlich angemessen und praktikabel sind. Oder hätten sich die Verantwortlichen eines Kantons doch Gedanken zu den Konsequenzen zu machen, darüber etwa, was die Tendenz zur indirekten Verdächtigung aller Asylsuchenden als potenzielle Straftäter für die Stimmung in der Bevölkerung bedeutet, die doch auch wieder, bei der Suche nach Unterkünften beispielsweise, den Behörden Probleme machen kann?

Quellen