674: Landrat Kt. BL: Mikrochip- Pflicht fuer Hunde

Nominiert: Landrat Kanton BL, vertreten durch den Präsidenten / die Präsidentin
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Der Landrat (Legislative) des Kantons Baselland beschloss am 20. Februar 2003 in einer Gesetzesrevision die Einfuehrung einer generellen Mikrochip-Pflicht fuer alle Hunde. Potentiell gefährliche Hunde müssen bis zum 31. Dezember 2003 und alle übrigen im Kanton Basel-Landschaft gehaltenen Hunde bis zum 30. Juni 2004 mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Mikrochip wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt Ein Chip-Obligatorium fuer Hunde besteht bereits in den Kantonen Genf und Waadt; und im Kanton Neuenburg muessen alle Hunde entweder einen Chip oder eine Taetowierung tragen. Der Kanton Solothurn will ebenfalls eine entsprechende Pflicht einfuehren. Der Bundesrat schlaegt eine generelle (EU-kompatible) Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht im Rahmen einer Gesetzesrevision vor, die gegenwaertig vor den eidgenoessischen Raeten liegt.

Begründung

Beim Vorgehen des Landrates BL handelt es sich um ein Pilotversuch, das den Weg fuer weitere Anwendungen ebnen soll: Nach den Mikrochips in Hunden und in Rindern ist bald damit zu rechnen, dass solche Identifikationsmerkmale auch bei Menschen eingepflanzt werden. Bereits soll der Prinz Harry aus UK bei seinem Aufenthalt in Australien auf diese Weise staendig lokalisierbar sein. In Kolumbien sollen Menschen auf diese Weise vor Entfuehrungen "geschuetzt" werden.

Quellen