995: BR Metzler: Notrecht-Verordnung nach BWIS ausgedehnt

Nominiert: Der Bundesrat, vertreten durch Ruth Metzler als Vorsteherin des EJPD
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Im Jahre 2001 wurde als Reaktion auf die Anschlaege eine "Verordnung betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behoerden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewaehrleistung der inneren und aeusseren Sicherheit" erlassen. Diese Not-Verordnung war auf ein Jahr beschraenkt. Jetzt wurde diese Verordnung stillschweigend bis Ende 2003 verlaengert. Mit der Not-Verordnung werden nicht nur sämtliche Staatsangestellten bei Bund und Kantonen, sondern auch Mitarbeitende von Hilfswerken, Krankenhäusern, Rundfunkanstalten oder Universitäten in den Rang von Hilfssheriffs erhoben. Sie sind gesetzlich zur Denunziation und zur Weitergabe von Informationen gezwungen. Es ist zu befürchten, dass der eine oder andere nun erst recht auch freiwillig solche Spitzeldienste leistet.

Begründung

Nach der allgemeinen Panik nach dem 11. September 2001 hat der Bundesrat eine Notverordnung beschlossen. Mit der Verlaengerung der Verordung um ein Jahr bekraeftigt sich der Verdacht, dass die eilig erlassene Verordnung den Weg für eine Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse bahnen soll. Wir warten gespannt auf die naechste Verlaengerung...

Quellen