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BR Metzler: Notrecht-Verordnung nach BWIS ausgedehnt
Nominiert: Der Bundesrat, vertreten durch Ruth Metzler als Vorsteherin des EJPD
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Im Jahre 2001 wurde als Reaktion auf die Anschlaege eine "Verordnung
betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von
Behoerden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewaehrleistung der inneren und
aeusseren Sicherheit" erlassen. Diese Not-Verordnung war auf ein Jahr
beschraenkt. Jetzt wurde diese Verordnung stillschweigend bis Ende 2003
verlaengert.
Mit der Not-Verordnung werden nicht nur sämtliche Staatsangestellten bei Bund
und Kantonen, sondern auch Mitarbeitende von Hilfswerken, Krankenhäusern,
Rundfunkanstalten oder Universitäten in den Rang von Hilfssheriffs erhoben.
Sie sind gesetzlich zur Denunziation und zur Weitergabe von Informationen
gezwungen. Es ist zu befürchten, dass der eine oder andere nun erst recht auch
freiwillig solche Spitzeldienste leistet.
Begründung
Nach der allgemeinen Panik nach dem 11. September 2001 hat der Bundesrat eine
Notverordnung beschlossen. Mit der Verlaengerung der Verordung um ein Jahr
bekraeftigt sich der Verdacht, dass die eilig erlassene Verordnung den Weg für
eine Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse bahnen soll. Wir warten gespannt
auf die naechste Verlaengerung...
Quellen
- Verordnung vom 7. November 2001 betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit, SR 120.1,
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c120_1.html
- Die Stunde der Staatsschützer, Bund vom 8.11.2001, Seite 13