3467:
Bundesamt f. Statistik u. Bundesrat: Universeller Personenidentifikator
Kategorie: Staat
Nominiert: Bundesamt fuer Statistik, vertreten durch die Direktorin, Frau Adelheid Buergi-Schmelz
Zusammenfassung
Mit dem Argument, die klassische Volkszaehlung kuenftig durch sgn.
Registererhebungen ersetzen zu wollen, draengt das Bundesamt fuer Statistik
seit einigen Jahren auf die Einfuehrung eines "einheitlichen, universellen
Personenidentifikators" (EPID), also einer Kennnummer fuer alle EinwohnerInnen
der Schweiz. In einer ersten Vernehmlassung wurde ein solcher EPID aber massiv
kritisiert, namentlich von Seiten der Datenschutzbeauftragten. Fuer die
Volkszaehlung ist ein solcher EPID nicht zwingend noetig. Der Bundesrat nahm
die Kritik zunaechst zur Kenntnis und schlug als Kompromiss einen sgn.
"sektoriellen Personenidentifikator" (SPIN) vor. Doch auch dieser zweite
Vorschlag stiess in der entsprechenden Vernehmlassung auf erhebliche Kritik.
Anfang Juli 2005 wurde bekannt, dass der Bundesrat nun trotz der massiven
Kritik ploetzlich wieder zum urspruenglichen Projekt eines einheitlichen EPID
zurueckkehren will. Gemaess der NZZ vom 7.7.05 erfolgte diese Kehrtwende
aufgrund eines "vertraulichen Aussprachepapiers". Begruendet wird der
Richtungswechsel (weiterhin) mit "Effizienz", denn mit einem EPID koenne der
administrative Verkehr zwischen Bevoelkerung und Behoerden vereinfacht werden.
Begründung
Datenoverkill der Statistiker: Das Bundesamt für Statistik moechte die
Bevoelkerung der Schweiz vollends durchnumerieren. Jedem und jeder eine Nummer,
unter der saemtliche Lebensregungen erfasst und anschliessend statistisch
ausgewertet werden koennten. Auch nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten
birgt die Einführung eines einheitlichen, universellen Personenidentifikators
aber erhebliche Risiken. Der Bundesrat betonte zwar zunaechst, dass ein solcher
EPID "lediglich fuer statistische Zwecke" eingeführt werden solle. Bereits an
den aktuellen Argumentationen des Bundesrates wird aber ersichtlich, dass der
EPID generell dem einheitlichen Datenaustausch zwischen den Behoerden dienen
soll. Dies ist aus Datenschutzgrunden hoechst problematisch. Die Trennung der
Gewalten und damit die Zweckbindung von Daten ist für die BuergerInnen
sicherer. Stutzig macht schliesslich auch die Tatsache, dass der Bundesrat
darauf verzichtete, seine Kehrtwende offen zu kommunizieren (sh. NZZ vom
7.7.05).
Quellen
- Nun doch jedem Buerger eine einheitliche Nummer, NZZ vom 6.7.2005 (ap), -
- Transparenz in Sachen glaesernen Buerger, NZZ vom 7.7.2005 (Martin Senti), -
- Registerharmonisierung (Ueberblick), Bundesamt fuer Statistik, -
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quellen/statistik_und_register/registerharmonisierung/aktuell.html
- Fragen und Antworten zur Registerharmonisierung (pdf), Bundesamt fuer Statistik, -
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quellen/statistik_und_register/registerharmonisierung/aktuell.ContentPar.0007.DownloadFile.tmp/FA_VZ-Reg-PIN_d.pdf
- Schweiz: Nummerierung stösst auf Widerstand, Schaffhauser Nachrichten vom 24.7.2004, -
http://www.e-lo-go.de/html/modules.php?name=AvantGo&file=print&sid=6564