3658: Gde. Emmen: Sozialinspektor

Kategorie: Staat

Nominiert: Der Gemeinderat von Emmen LU

Zusammenfassung

Seit dem 1. Februar 2005 beschäftigt die Luzerner Gemeinde Emmen den ersten Sozialinspektor der Schweiz. Er soll herausfinden, ob Sozialgeldbezüger die Gemeinde betrügen. Dadurch soll die Bevölkerung Vertrauen gewinnen, dass ihre Steuergelder nicht missbräuchlich verwendet werden. Von dieser Massnahme würden letztlich auch die "ehrlichen Sozialhilfeempfänger" profitieren, weil ihnen mehr Vertrauen entgegengebracht werde. Im Oktober 2004 veröffentlichte der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern ein Merkblatt zum rechtlichen Rahmen beim Einsatz solcher Sozialinspektoren. Demnach dürfen Sozialinspektoren keine Polizeifunktionen ausüben, sie dürfen also z.B. keine Hausdurchsuchung und keine unangemeldete Besuche durchführen.

Begründung

Gemäss den ersten Erfahrungen des Sozialinspektors gibt es in Emmen durchaus Missbräuche beim Bezug von Sozialhilfegeldern - allerdings lediglich bei 1 bis 3 Prozent der kontrollierten Personen. Der Aufwand zur Beschnueffelung ist also voellig unverhaeltnismaessig. Für seine Recherchen bezieht der Sozialinspektor auch Informationen aus dem sozialen Umfeld der Sozialhilfebezüger ein. Dies fördert die private Bespitzelung. Nach Punkt 4 des Merkblattes des Datenschutzbeauftragten bleibt unklar, ob und wie sich die Sozialhilfeempfänger gegen einen Hausbesuch des Sozialinspektors wehren dürfen. Das Vorgehen in Emmen bedeutet für die Betroffenen eine zusätzliche Stigmatisierung, denn nun müssen sie alle ihre Unschuld und ihre Vertrauenswürdigkeit belegen.

Quellen