3740: Postfinance: Datenweitergabe an USA

Nominiert: Postfinance, Bern
Kategorie: Business

Zusammenfassung

Am 20. September 2004 ueberwies der Zuercher Informatiker Hartwig Thomas fuer eine Kuba-Reise den Betrag von 1528 Dollar von seinem Postcheckkonto auf das Konto eines kubanischen Reisebueros bei der UBS in Zuerich. Der Betrag wurde ihm mit Fr. 1963 Fr. belastet. Einen Monat spaeter erfuhr Thomas von der Postfinance, dass die Zahlung vom US-Finanzministerium blockiert worden sei, weil Kuba wegen des US-Handelsembargos auf einer "schwarzen Liste" steht. Aus diesem Vorfall wurde klar, dass die Postfinance - die fuer den Schutz der Daten ihrer Kunden verantwortlich ist - Zahlungsdaten an die USA weitergibt, sogar wenn die Transaktionen von der Schweiz in die Schweiz erfolgen, und ohne den Kunden darueber zu informieren. Die Postfinance stritt zunächst jede Schuld ab und forderte Thomas auf, selber dafuer zu sorgen, dass die Gelder von den USA freigegeben wuerden. Erst nach einer Intervention des Eidgen. Datenschutzbeauftragten lenkte die Postfinance schliesslich ein.

Begründung

Die Datenweitergabe der Postfinance an die USA ist nicht akzeptabel, zumal in den USA kein der Schweiz vergleichbares Datenschutzgesetz existiert. Für das Vorgehen der Postfinance besteht auch kein Grund: So setzen andere Schweizer Banken fuer entsprechende Transaktionen in Laender unter US-Embargo jeweils ein anonymisierendes Zwischenkonto ein.

Quellen