3881: Bundesanwalt Roschacher: Papierkorb-Schnueffelei

Nominiert: Bundesanwalt Valentin Roschacher, 3003 Bern
Kategorie: Arbeitsplatz

Zusammenfassung

Im Dezember 2004 wurde publik, dass BA Roschacher die Papierkörbe von zirka 100 Angestellten der Bundesanwaltschaft an der Taubenstrasse 16 "präventiv" durchsuchen liess. Gemäss Zeitungsberichten wurde diese Aktion kurz vor Büroschluss eingeleitet. Unter der Führung von Paul-Xavier Cornu, Stabschef der BA, gingen Roschacher und "zwei weitere Mitarbeiter von Bürotisch zu Bürotisch und suchten in Papierfetzen nach verdächtigen Spuren" (SoZ 5.12.05). Eine genauere Begründung für diese Papierkorb-Schnüffelei wollte der Chef der BA weder gegenüber den Medien noch gegenüber den Mitarbeitenden geben. Der Leiter des Rechtsdienstes der BA räumte in einem Mail an die Angestellten ein, dass es "für die Papierkorbaktion keine hinreichende Rechtsgrundlage" gebe. Die Aktion motiviere aber die Mitarbeitenden dazu, den Aktenvernichter zu verwenden. Der Pressesprecher der BA betonte gegnüber den Medien, es habe sich bloss um eine "Routinekontrolle" gehandelt: Man habe prüfen wollen, ob die Mitarbeitenden die "operationellen Papiere" vorschriftsgemäss vom gewöhnlichen Abfall getrennt hätten.

Begründung

Diese Papierkorbschnüffelaktion entbehrt nicht nur jeglicher gesetzlicher Grundlage, sie ist eines Amtes wie der Bundesanwaltschaft schlicht unwürdig und zeugt von einem tiefen Misstrauen des Leiters gegenüber seinen Mitarbeitenden. Solche Aktionen wirken mit Sicherheit nicht motivierend, sondern im Gegenteil verunsichernd. Sie sind zudem ein völlig untaugliches Mittel gegen "interne Lecks", vor denen offensichtlich auch die Bundesanwaltschaft nicht gefeit ist. Es hilft der BA auch nicht, die immer wieder aufkommende Kritik über ihre Arbeit (diverse Pannen, seit Jahren laufende Ermittlungen ohne Resultat) auf die Mitarbeitenden abzuschieben.

Quellen